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Hungerstreik
Hụn|ger|streik 〈m. 6 oder m. 1Verweigerung der Nahrungsaufnahme, um etwas zu erzwingen (bes. aus polit. Gründen) ● in den \Hungerstreik treten

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Hụn|ger|streik, der:
Verweigerung der Nahrungsaufnahme als Mittel zur Durchsetzung bestimmter [politischer o. Ä.] Forderungen:
in den H. treten.

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Hungerstreik,
 
die Verweigerung der Nahrungsaufnahme als Mittel des passiven Widerstandes, durchgeführt von Einzelnen oder Gruppen zur Durchsetzung politischer Ziele (z. B. M. K. Gandhi). Politische Häftlinge treten oft in den Hungerstreik, um Erleichterung ihrer Haftbedingungen zu erreichen. Die Frage der Zwangsernährung ist umstritten. - Zum Mittel des Hungerstreiks griffen u. a. 1993 auch die Kalikumpel in Bischofferode bei ihrer Betriebsbesetzung (Widerstand gegen den Verlust ihrer Arbeitsplätze).

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Hụn|ger|streik, der: Verweigerung der Nahrungsaufnahme als Mittel zur Durchsetzung bestimmter [politischer o. ä.] Forderungen: Baader-Meinhof-Häftlinge: Durst- und H. abgebrochen (MM 6. 2. 75, 1); in den H. treten; Am Samstag musste ... ein Notarzt gerufen werden, weil zwei von den etwa 30 Kurden im unbefristeten H. zusammengebrochen waren (SZ 19. 1. 99, 8).

Universal-Lexikon. 2012.