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Nie|der|schrift ['ni:dɐʃrɪft], die; -, -en:a) das Niederschreiben:
er war bei der Niederschrift seiner Überlegungen.
Syn.: ↑ Aufzeichnung.
b) das Niedergeschriebene:
eine Niederschrift von etwas anfertigen.
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Nie|der|schrift 〈f. 20〉
1. das Niederschreiben
2. das Niedergeschriebene
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Nie|der|schrift, die:
1. das Niederschreiben.
2. das Niedergeschriebene.
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Nie|der|schrift, die: 1. das Niederschreiben: Fünf Jahre lang habe ich an der Konzeption und N. dieser Darstellung gearbeitet (Gruhl, Planet 347); Der Betroffene kann ... schriftlich oder zur N. (Rechtsspr.; Protokollierung) bei der Verwaltungsbehörde ... Einspruch einlegen (Straßenverkehrsrecht, OWiG 284). 2. das Niedergeschriebene: Der Maikäfer. Davon habe ich 'ne N. angefertigt (Kempowski, Immer 46); um den Blütenstrauß Ihrer Fantasie in einer N. zu verewigen (Jahnn, Geschichten 202).
Universal-Lexikon. 2012.