in|ter|frak|ti|o|nẹll 〈Adj.; Pol.〉 mehrere Parteifraktionen betreffend, ihnen gemeinsam, zw. ihnen stattfindend ● \interfraktionelle Anträge, Beratungen
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in|ter|frak|ti|o|nẹll <Adj.>:
zwischen Fraktionen bestehend; [allen] Fraktionen gemeinsam:
-e Vereinbarungen;
eine -e Arbeitsgruppe;
etw. i. verhandeln.
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in|ter|frak|tio|nẹll <Adj.>: zwischen Fraktionen bestehend; [allen] Fraktionen gemeinsam: -e Vereinbarungen; Mitglieder der -en Arbeitsgruppe des Europaparlaments (Saarbr. Zeitung 8. 7. 80, 18); etw. i. verhandeln.
Universal-Lexikon. 2012.