Kabinett: Das Wort Kabinett kommt von französisch cabinet und bedeutet „kleines Zimmer, Nebenraum“ oder „Kammer“ (aus altpikardisch cabine). Im 16. Jahrhundert bezeichnete es in der Gaunersprache eine Kneipe für Glücksspiele. Die italienische Übersetzung gabinetto steht auch für „Toilette“.
Die Bedeutung „kleines Nebenzimmer“ hat sich erhalten: In Schlössern ist das Kabinett ein kleiner Raum zwischen zwei anderen, der keinen separaten Zugang hat und im Gegensatz zu den größeren Repräsentationsräumen als Arbeitszimmer oder zur Aufbewahrung von Kunst- und Sammelgegenständen diente. Als Kabinett bezeichnet man auch ein Möbelstück mit vielen Fächern zur Aufbewahrung von Kunstobjekten, Schmuck oder Briefen.
Hierzu wurden einige noch heute gebräuchliche Zusammensetzungen gebildet, wie zum Beispiel Münzkabinett oder Kupferstichkabinett. Der auch „Museumskäfer“ genannte Kabinettkäfer hat seinen Namen daher, dass die Larven dieses Schädlings gern Insektensammlungen, Wollstoffe, Pelze, Stoffkunstwerke und Ähnliches befallen. Ein Kabinettstück war ursprünglich ein besonderer Gegenstand, der in einem Kabinett verwahrt wurde, und hat im Lauf der Zeit die übertragene Bedeutung „besonders geschicktes Verhalten oder Vorgehen“ erfahren.
Aus der Feudalzeit stammt ebenfalls die staatsrechtliche Bedeutung von Kabinett als „Regierung, Gesamtheit der Minister“ – heute meist in der Zusammensetzung Bundeskabinett gebraucht. Sie wurde in Deutschland zum ersten Mal 1706 für das kursächsische Geheimkabinett verwendet. In diesem Zusammenhang entstand der Begriff Kabinettsregierung. Nach der Einführung der Ministerien blieb Kabinett die Bezeichnung für die dem Fürsten zugeordnete Beamtenschaft im Gegensatz zu der des Ressortministers. Kabinettsache oder Kabinettsorder war der Ausdruck für dem Monarchen vorbehaltene Fragen oder Entscheidungen. Die meisten Kriege des 18. Jahrhunderts werden überdies als Kabinettskriege bezeichnet, weil sie von höfischen Kabinetten und Diplomaten dirigiert wurden.
Außerdem ist Kabinett laut deutschem Weingesetz die unterste der sechs nach Mostgewicht eingeteilten Stufen von Prädikatsweinen.
Universal-Lexikon. 2012.