Höchstmaß; Höchstgrenze; oberste Grenze
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Ober|gren|ze 〈f. 19〉 oberste, äußerste Grenze; Ggs Untergrenze ● die \Obergrenze der Steuerbelastung erreichen; eine finanzielle \Obergrenze für den Umbau festlegen; die \Obergrenze von drei Prozent wurde überschritten
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Ober|gren|ze, die; -, -n:
die gesetzliche O. liegt bei zehn Prozent des Einkommens.
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Universal-Lexikon. 2012.