Akademik

Obergrenze
Höchstmaß; Höchstgrenze; oberste Grenze

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Ober|gren|ze 〈f. 19oberste, äußerste Grenze; Ggs Untergrenze ● die \Obergrenze der Steuerbelastung erreichen; eine finanzielle \Obergrenze für den Umbau festlegen; die \Obergrenze von drei Prozent wurde überschritten

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Ober|gren|ze, die; -, -n:
obere Grenze (2):
die gesetzliche O. liegt bei zehn Prozent des Einkommens.

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Ober|gren|ze, die; -, -n: oberste ↑Grenze (2): Die neun Mitgliedsländer wollen zusammen 472 Millionen Tonnen Öl importieren. Diese O. soll bis 1985 nicht überschritten werden (Saarbr. Zeitung 11. 10. 79, 4).

Universal-Lexikon. 2012.