Kla|ge|mau|er 〈f. 21〉 Teil der Westmauer des Tempels in Jerusalem, Gebetsstätte der Juden zur Erinnerung an die Zerstörung des Tempels
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Kla|ge|mau|er, die [nach den Gebeten, die die Zerstörung des Tempels durch die Römer 70 n. Chr. beklagen]:
Teil der Westmauer des Tempels in Jerusalem, der den Juden als Gebetsstätte dient.
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Klagemauer,
Westmauer, frei liegende Wand des Jerusalemer Tempelplatzes; heilige Stätte des Judentums; 18 m hoch, ursprünglich 485 m lang, wovon 170 m bisher freigelegt sind. Die ersten sieben Steinlagen über dem Boden stammen aus herodianischer, die folgenden vier aus spätrömischer Zeit, die übrigen 15 aus späteren Epochen. Unter dem heutigen Niveau des Platzes reichen weitere 19 Steinlagen (21 m) in die Tiefe. Die Klagemauer ist Ort der Klage über die Zerstörung des Tempels und Stätte des Gottesdienstes und Gebets: Männern und Frauen ist dabei jeweils ein eigener, deutlich abgegrenzter Bereich zugewiesen. In den Fugen der Klagemauer stecken zahlreiche zusammengerollte Zettel mit den Gebeten und Bitten der Gläubigen. Der Zugang zur Klagemauer wurde den Juden immer wieder verwehrt, so z. B. nach dem Bar-Kochba-Aufstand (135), unter den Kreuzfahrern, zuletzt 1949-67 durch Verbot seitens der jordanischen Behörden.
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Kla|ge|mau|er, die [nach den Gebeten, die die Zerstörung des Tempels durch die Römer 70 n. Chr. beklagen]: Teil der Westmauer des Tempels in Jerusalem, der den Juden als Gebetsstätte dient: die K. besuchen; Ü Bin ich nicht Kaderleiterin, K. (jmd., bei dem jedermann seine Klagen vorbringen kann) und Klärbecken (Kant, Impressum 141); Nur mit der vorauseilenden Allgegenwart der Politik ist auch zu erklären, dass Zechen und Stahlwerke immer wieder zu kollektiven -n werden, vor denen das industrielle Kernmilieu des Landes öffentliche Besorgnis und Alimentierung fordern kann (Woche 28. 3. 97, 13).
Universal-Lexikon. 2012.