Kạnt,
1) Hermann, Schriftsteller, * Hamburg 14. 6. 1926; Elektrikerlehre; 1945-49 in polnischer Kriegsgefangenschaft, danach bis 1952 Besuch der Arbeiter- und Bauernfakultät Greifswald, 1952-56 Studium der Germanistik in Berlin (Ost), anschließend u. a. Redakteur, seit 1962 freier Schriftsteller. Von 1978 bis zum Rücktritt Ende 1989 Präsident des Schriftstellerverbandes der DDR, war auch als Abgeordneter der Volkskammer (seit 1981) und Mitglied des ZK der SED (seit 1986) eng mit dem Funktionärsapparat der DDR verbunden. Kants schriftstellerisches Werk zeugt von Fabulierfreude und sprachspielerischer Fähigkeiten. Der ironisch-kritische Blick auf gewisse Widrigkeiten des DDR-Alltags sicherte ihm ein großes Publikum. V. a. der Roman »Die Aula« (1965) vermittelt authentisch und unterhaltsam den Bildungsweg seiner Generation. Auch der Roman »Der Aufenthalt« (1977), der die Frage nach historischer Verantwortung für die nationalsozialistischen Verbrechen stellt, ist autobiographisch geprägt. In den nach 1989 entstandenen, künstlerisch deutlich schwächeren Werken sucht Kant nach Rechtfertigungen für sein Verhalten als DDR-Funktionär (»Abspann«; 1991; »Okarina«, 2002).
Weitere Werke: Erzählungen: Ein bißchen Südsee (1962); Eine Übertretung (1975); Der dritte Nagel (1981); Bronzezeit (1986); Die Summe (1987).
Essays: Zu den Unterlagen. Publizistik 1957-1980 (1981).
Die Akte K. IM »Martin«, die Stasi u. die Lit. in Ost u. West, hg. v. K. Corino (1995).
2) Immanuel, Philosoph, * Königsberg (heute Kaliningrad) 22. 4. 1724, ✝ ebenda 12. 2. 1804; viertes Kind des Sattlers Johann Georg Cant und seiner Frau Anna Regina geborene Reuter. Kant änderte die Schreibung seines Familiennamens, der schottischen Ursprungs ist, um ihn der deutschen Aussprache anzupassen. 1732-40 am Friedrichsgymnasium in Königsberg, 1740-45 Studium an der Universität Königsberg (hauptsächlich Mathematik und Physik). Um nach dem Tod des Vaters den Lebensunterhalt der Familie sicherzustellen, arbeitete er 1746-55 als Hauslehrer. 1755 Promotion in Philosophie und Habilitation, dann Privatdozent an der Königsberger Universität; 1762 Ablehnung einer Professur für Dichtkunst, 1766-72 Unterbibliothekar an der königlichen Schlossbibliothek; 1769 und 1770 Rufe nach Erlangen beziehungsweise Jena, die Kant ausschlug; 1770 Professor für Logik und Metaphysik in Königsberg, 1786 und 1788 Rektor; bis 1796 Vorlesungstätigkeit (neben philosophischen Vorlesungen auch solche über Naturwissenschaften und Geographie). Kants Leben verlief äußerlich ruhig. Bis zu seiner Berufung lebte er in sehr bescheidenen Verhältnissen. Später wurden die von ihm für einige Auserwählte (angeblich besaß Kant nur Geschirr für sechs Personen) veranstalteten Essen zu einem bekannten Treffpunkt. Seine Pünktlichkeit ist Gegenstand vieler Anekdoten. Kant, der Junggeselle blieb, hat den Raum um Königsberg nie verlassen.
In der philosophischen Entwicklung Kants werden, orientiert an den Titeln seiner Hauptwerke, eine vorkritische und eine kritische Periode unterschieden. Die vorkritische Position Kants ist zunächst gekennzeichnet durch Rezeption und Fortentwicklung des philosophischen Rationalismus insbesondere von G. W. Leibniz und C. Wolff. In seinem Erstlingswerk »Gedanken von der wahren Schätzung der lebendigen Kräfte. ..« (1746) kommt es Kant generell auf eine Verbindung von mathematischer Methode und geeigneten terminologischen Bestimmungen an. Letztere müssen nach Kant von der »Metaphysik« geleistet werden, da die abstrahierenden Begriffsbildungen der Mathematik nur Teilaspekte der durch sie bezeichneten Gegenstände zur Geltung bringen. In der »Allgemeinen Naturgeschichte und Theorie des Himmels. ..« (1755) gelangt Kant durch konsequente Anwendung der newtonschen Mechanik in der Kosmologie zu einer Theorie der Entstehung astronomischer Systeme, die später von P. S. de Laplace weiterentwickelt und unter dem Namen Kant-Laplace-Theorie bekannt wurde. Um 1760 setzte unter Einfluss D. Humes eine skeptische Neuorientierung von Kants Denken ein. Die in der Preisschrift der Berliner Akademie »Untersuchung über die Deutlichkeit der Grundsätze der natürlichen Theologie und Moral« (1763) noch für möglich gehaltene Orientierung der Metaphysik an der »inneren Erfahrung« lehnt Kant in seiner gegen E. Swedenborg gerichteten Schrift »Träume eines Geistersehers, erläutert durch Träume der Metaphysik« (1766) als »Traum« ab. In »Der einzig mögliche Beweisgrund zu einer Demonstration des Daseins Gottes« (1763) verwirft Kant die nach mathematischem Vorbild deduzierenden Gottesbeweise wie später auch den ontologischen Gottesbeweis und lässt nur ein Argument zu, das sich auf die »apriorische Notwendigkeit« des Daseins Gottes stützt. Die zum Antritt seiner Professur verfasste Inauguraldissertation »De mundi sensibilis atque intelligibilis forma et principiis« (1770) bildet den Übergang zu seiner kritischen Philosophie.
Kant wollte (nach seiner eigenen Aussage) mit seiner »Kritik der reinen Vernunft« (1781, 2. veränderte Auflage 1787) eine »kopernikanische Wende« in der Philosophie herbeiführen, indem er den seiner Meinung nach naiven Glauben des Rationalismus und Empirismus an die Objektivität der Erkenntnis kritisiert. Das Erkenntnisvermögen muss vielmehr auf die eben diese Objektivität erst ermöglichenden Handlungen des erkennenden Subjektes gegründet werden. Diese Analyse (»Kritik«) bildet nach Kant den Kern der »Transzendentalphilosophie«. Diese befasst sich im Gegensatz zur bisherigen Philosophie nicht mit »Gegenständen, sondern mit unserer Erkenntnisart von Gegenständen, insofern diese a priori möglich sein soll«. Kant weist nach, dass Metaphysik als Wissenschaft im traditionellen Sinn als Lehre von Gott, Welt und Seele unmöglich ist, da in metaphysischen Sätzen der »Bereich möglicher Erfahrung« überschritten (»transzendiert«) wird. Die Hauptaufgabe der Erkenntnistheorie sieht Kant darin, die Möglichkeit von synthetischen Sätzen a priori - wie sie etwa in der Mathematik (Beispiel: 7 + 5 =12) zu finden sind - zu ergründen. Sie sind möglich und, wie sich zeigt, nicht nur erfahrungsunabhängig im Sinne der Nichtwiderlegbarkeit durch Erfahrung, sondern zudem erfahrungskonstitutiv, insofern sie empirische wissenschaftliche Orientierung in ihrem methodischen Aufbau erst ermöglichen. Erkenntnis kommt nach Kant immer nur im Zusammenspiel von Anschauung und Denken zustande: Begriffe ohne Anschauungen sind leer und Anschauungen ohne Begriffe blind. Jede Anschauung ist durch die »reinen Anschauungsformen« Raum und Zeit strukturiert. Raum und Zeit selbst sind keine Gegenstände der Erfahrung, sondern haben als Konstituenten der Erfahrung apriorischen Charakter. Eine vergleichbare Rolle spielen die Kategorien auf der Seite des Denkens. Zusammen bilden Raum, Zeit und Kategorien die apriorischen Bedingungen jeder Erfahrung und bestimmen den vom lebensweltlichen (»phänomenalen«) Erfahrungsbegriff unterschiedenen konstruktiv-instrumentalen Erfahrungsbegriff der Philosophie Kants und der Physik. Das Problem, wieso sich die apriorischen Sätze von Mathematik und reiner Naturwissenschaft auf die Erfahrung anwenden lassen, löst Kant durch die in »transzendentalen Schemata« zu leistende Vermittlung. Ein transzendentales Schema besteht aus Regeln oder Konstruktionsverfahren in der »reinen Anschauung«, das heißt unabhängig von einer bestimmten konkreten, etwa durch Zeichnung vorgenommenen Realisierung eines arithmetischen oder geometrischen Begriffs. In diesem Sinne ist Kausalität als Regel zu verstehen, einen Bereich der Naturerscheinungen methodisch zu erarbeiten, für die sich definitionsgemäß gewisse Bedingungen konstruieren lassen, die bei Realisierung jene Erscheinungen »regelmäßig« zur Folge haben. Die Sicherung verlässlicher Geschehensfolgen ist so eine Bedingung der Möglichkeit von Erfahrung überhaupt. Kants Theorie der Erfahrung als der Aufweis der jeder Erfahrung methodisch-systematisch vorausgehenden, sie bestimmenden und begrenzenden Orientierungsmittel lässt die Rede von Gott, Welt, Seele als von diesen Orientierungsmitteln unabhängigen Gegenständen (»Ding an sich«) der theoretischen Erfahrung nicht mehr zu. Gott, Welt, Seele haben für Kant als »Ideen« einen regulativen und praktischen Charakter als Aufforderungen, die systematische Einheit theoretischer Überlegungen herzustellen. Als »Postulate der praktischen Vernunft« führen sie zur Sicherung der Existenz Gottes, der menschlichen Freiheit und der Unsterblichkeit der Seele. - In unwesentlich modifizierter Form trägt Kant die Grundgedanken seiner »Kritik der reinen Vernunft« in den »Prolegomena zu einer jeden künftigen Metaphysik, die als Wissenschaft wird auftreten können« (1783) vor, die er als Reaktion auf die geringe Beachtung schrieb, die die »Kritik« fand.
In seiner »Kritik der Urteilskraft« untersucht Kant die Folgerungen aus der Einführung der Termini »Zweck« und »Zweckmäßigkeit« in die theoretische Philosophie. Kant findet zweckmäßige Komplexe in den Werken der Kunst und Literatur wie in der organischen Natur. Die Rede von »objektiven« Zwecken ist nach der »Kritik der reinen Vernunft« im Bereich der Erfahrung nicht möglich, da dieser als durchgehend kausal determiniert konstituiert wurde. Die Geltung von ästhetischen Sätzen resultiert »rezeptionsästhetisch« aus dem an theoretischer Erklärung wie praktischer Normierung gleichermaßen »uninteressierten Wohlgefallen«, das aus der durch die »ästhetische Urteilskraft« vermittelten »formalen Zweckmäßigkeit im Spiele der Erkenntniskräfte des Subjekts« bei der Betrachtung der Gegenstände stammt. Im durchgehend kausal determinierten Bereich der Naturerfahrung ist ein Nachweis objektiver Zwecke (z. B. in der Selbstorganisation von Organismen) nach Kant nicht möglich. Der durch die »teleologische Urteilskraft« vermittelte finale Naturzusammenhang ist eine »regulative Idee« im Sinne der »Kritik der reinen Vernunft«. So leistet die Urteilskraft, ähnlich wie schon die aus der »Spontaneität« des menschlichen Subjekts (»aus Freiheit«) erfolgte Konstitution von Determination im Bereich theoretischer Naturerfahrung, eine Vermittlung des so mechanistisch bestimmten Erfahrungsbereichs. Ein Organismus wird so angesehen, »als ob« in ihm ein zweckrationaler Wille wirke, den der Mensch nur von sich selbst her kennt. In den »Metaphysischen Anfangsgründen der Naturwissenschaften« (1786) entwirft Kant auf der Basis der »Kritik der reinen Vernunft« eine dynamisch ausgerichtete Theorie der Naturwissenschaften. Naturphilosophische Reflexionen (v. a. zum Materie- und Leibbegriff) bilden auch den Gegenstand seiner letzten, nur im Entwurf vorliegenden und erst 1936-38 edierten Schriften (»Opus postumum«, 2 Bände).
In der praktischen Philosophie versucht Kant zunächst ein oberstes Begründungsprinzip für Handlungen beziehungsweise Normen aufzustellen. Er geht dabei von einer Analyse der Unterscheidung zwischen Seins- und Sollenssätzen aus: Daraus, dass etwas der Fall ist, folgt nicht, dass es auch der Fall sein soll (»naturalistischer Fehlschluss«); dass etwas begehrt wird oder Lust bereitet, nicht, dass es auch gewollt werden soll. Das Prinzip der Handlungs- oder Normbegründung kann daher nicht »empirisch« sein, das heißt, das Bestehen bestimmter Normen, die durch Erziehung eingeübt oder durch Rechtsordnung sanktioniert sind, oder bestimmter Gefühle und Neigungen, seien sie »physisch« oder »moralisch«, stellt keine ausreichende Begründung für die Forderung nach Befolgung der Normen oder für ein Handeln gemäß den Gefühlen dar. Weiterhin ist zu unterscheiden zwischen Zweck und Mittel: Das oberste moralische Begründungsprinzip soll kein instrumentelles Prinzip, das die Wahl der besten Mittel zur Erreichung vorgegebener Zwecke lehrt, sondern das Prinzip der besten Zwecksetzung sein. Daraus, dass ein bestimmter Zweck um eines anderen Zweckes willen verfolgt wird, folgt nicht, dass er begründet ist. Das moralische Begründungsprinzip kann daher nicht »hypothetisch« sein in dem Sinne, dass es bestimmte Handlungen oder Zwecke nur als Mittel zu (anderen) Zwecken zu begründen erlaubt, sondern es muss »kategorisch« sein in dem Sinne, dass die Handlungen oder Zwecke »an sich«, das heißt eben nicht als Mittel, als begründet beurteilt werden können. Aus diesen Überlegungen ergibt sich für Kant als oberstes Begründungsprinzip der Moral der kategorische Imperativ: »Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde«. - Dieses formale Universalisierungsprinzip benutzt Kant in der »Grundlegung zur Metaphysik der Sitten« (1785) zur Aufstellung eines Systems von Rechts- und Tugendpflichten, wobei die Befolgung der Rechtspflichten im Unterschied zu der der Tugendpflichten durch Zwang herbeigeführt werden darf. Als oberstes Prinzip zur Aufstellung der Rechtspflichten formuliert Kant den kategorischen Imperativ für die Handlungsmöglichkeiten der miteinander in einer Gesellschaft lebenden Personen um: »Eine Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines jeden mit jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann«. Das Prinzip zur Aufstellung der Tugendpflichten ist der kategorische Imperativ, insofern er die Beförderung der eigenen Vollkommenheit und fremder Glückseligkeit gebietet. - Zusätzlich sowohl zur Aufstellung des obersten moralischen Begründungsprinzips als auch der einzelnen Rechts- und Tugendpflichten behandelt Kant die Vorstellung von der Existenz Gottes und die Religion als Hilfen bei der Befolgung des Prinzips und der Pflichten. Der Glaube an Gott als Garanten dafür, dass die sittlich gut Handelnden auch glückselig werden, wie der Glaube an die Unsterblichkeit der Seele und die Freiheit motivieren zur Befolgung des kategorischen Imperativs auch dann, wenn dieser Verzicht auf die eigenen Neigungen fordert. Ebenso ist die Kirche, die über den Staat als Rechtsgemeinschaft hinaus eine moralische Gesinnungsgemeinschaft unter Tugendgesetzen darstellt, bei der Erfüllung der Tugendpflichten hilfreich, da der Mensch den Hang hat, seinen Neigungen gegen seine Pflichten nachzugeben. »Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft« hat so keine Aufgabe bei der Begründung von Normen, wohl aber bei ihrer praktischen Umsetzung. - Ausgehend von dem v. a. in seiner Religionsphilosophie konstatierten Hang des Menschen zum Bösen, sieht Kant in sozialen Kategorien den Urzustand des Menschen in seiner »ungeselligen Geselligkeit«: Der Mensch kann seine Mitgenossen »nicht wohl leiden«, aber er kann auch nicht von ihnen lassen (»Idee zu einer allgemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht«, 1784). Ziel der Vergesellschaftung ist es, unter Ausnutzung dieses natürlichen Antagonismus eine bürgerliche und schließlich eine weltbürgerliche Gesellschaft aufzubauen, die nach den begründeten Rechtsgesetzen verfasst ist und so den »ewigen Frieden« sichern soll.
Ausgaben: Gesammelte Schriften, herausgegeben von der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften u. a., auf zahlreiche Bände berechnet (1910 folgende; bisher 29 Bände in 4 Abteilungen, teilweise Nachdruck); Werke, herausgegeben von W. Weischedel, 6 Bände (1956-64, Nachdruck 1977).
I. K. Sein Leben in Darstellungen von Zeitgenossen, hg. v. F. Gross (1912, Nachdr. 1968);
E. Cassirer: K.s Leben u. Lehre (1918);
H. Cohen: K.s Theorie der Erfahrung (41925);
H. Ratke: Systemat. Handlex. zu K.s Kritik der reinen Vernunft (1929, Nachdr. 1965);
R. Eisler: K.-Lex. (1930, Nachdr. 1964);
R. Zocher: K.s Grundlehre (1959);
K. Weyand: K.s Geschichtsphilosophie (1963);
G. Krüger: Philosophie u. Moral in der kant. Kritik (21967);
H. Saner: K.s Weg vom Krieg zum Frieden, Bd. 1: Widerstreit u. Einheit (1967);
H. Hoppe: K.s Theorie der Physik (1969);
H. W. Zwingelberg: K.s Ethik u. das Problem der Einheit von Freiheit u. Gesetz (1969);
H. Heimsoeth: Studien zur Philosophie I. K.s, 2 Bde. (1-21970-71);
N. Hinske: K.s Weg zur Transzendentalphilosophie (1970);
M. Heidegger: K. u. das Problem der Metaphysik (41973);
Materialien zu K.s Kritik der Urteilskraft, hg. v. J. Kulenkampff (1974);
Materialien zu K.s Rechtsphilosophie, hg. v. Z. Batscha (1976);
S. Koerner: K. (a. d. Engl., 21980);
Materialien zu K.s »Kritik der reinen Vernunft«, hg. v. J. Kopper u. a. (21980);
200 Jahre Kritik der reinen Vernunft, hg. v. J. Kopper: u. a. (1981);
F. Kaulbach: I. K. (21982);
G. Patzig: Ethik ohne Metaphysik (21983);
K. Analysen - Probleme - Kritik, hg. v. H. Oberer u. a., auf 3 Bde. ber. (1988 ff.);
Uwe Schultz: I. K. (109.-111. Tsd. 1995);
H. M. Baumgartner: K.s »Kritik der reinen Vernunft« (41996);
O. Höffe: I. K. (41996);
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Aufklärung: Sieg der Vernunft?
Universal-Lexikon. 2012.