Kom|mis|sur 〈f. 20; Anat.〉
1. Querverbindung zw. symmetrischen Nervensträngen
2. 〈i. e. S.〉 Nervenverbindungen zw. den beiden Großhirnhemisphären der Säuger
[<lat. commissura „Verbindung, Zusammenfügung“; zu committere „verbinden, zusammenfügen“]
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Kommissur
[lateinisch »Zusammenfügung«, »Verbindung«] die, -/-en, Commissura, Anatomie: 1) Nervenverbindung zwischen bilateral-symmetrisch angeordneten Teilen des Zentralnervensystems, z. B. zwischen den Großhirnhemisphären der Säugetiere (einschließlich des Menschen) oder den Bauchmarkganglien im Strickleiternervensystem der Gliedertiere; 2) Weichteilverbindung im Bereich von Organen.
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Universal-Lexikon. 2012.