Akademik

Kommissur
Kom|mis|sur 〈f. 20; Anat.〉
1. Querverbindung zw. symmetrischen Nervensträngen
2. 〈i. e. S.〉 Nervenverbindungen zw. den beiden Großhirnhemisphären der Säuger
[<lat. commissura „Verbindung, Zusammenfügung“; zu committere „verbinden, zusammenfügen“]

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Kommissur
 
[lateinisch »Zusammenfügung«, »Verbindung«] die, -/-en, Commissura, Anatomie: 1) Nervenverbindung zwischen bilateral-symmetrisch angeordneten Teilen des Zentralnervensystems, z. B. zwischen den Großhirnhemisphären der Säugetiere (einschließlich des Menschen) oder den Bauchmarkganglien im Strickleiternervensystem der Gliedertiere; 2) Weichteilverbindung im Bereich von Organen.
 

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Kom|mis|sur, die; -, -en [lat. commissura = Zusammenfügung, Verbindung, zu: committere = verbinden] (Med.): 1. Querverbindung zwischen symmetrischen Teilen des Zentralnervensystems, bes. den beiden Hemisphären des Großhirns. 2. Verbindung zwischen Weichteilen im Bereich der Organe.

Universal-Lexikon. 2012.