Kọn|ten|plan 〈m. 1u; Wirtsch.〉 die systematische Ordnung der Konten in der Buchführung eines Unternehmens
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Kọn|ten|plan, der (Wirtsch.):
systematische Gliederung der Konten der Buchführung eines Unternehmens.
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Kọntenplan,
Betriebswirtschaftslehre: systematisches Verzeichnis aller Konten der Buchführung, um die in einem Unternehmen anfallenden Buchungen einheitlich zu behandeln sowie Zeit- und Betriebsvergleiche zu ermöglichen. Der Kontenrahmen als allgemeines Ordnungsgefüge für mögliche Kontengruppierungen in den Unternehmen eines bestimmten Wirtschaftszweiges bildet die Grundlage für die Aufstellung des Kontenplans. Dabei wird je nach den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen der Kontenrahmen an bestimmten Stellen ergänzt, oder es werden dort vorgesehene, nicht benötigte Konten weggelassen. Kontenrahmen und Kontenpläne sind formal nach dem dekadentischen Prinzip aufgebaut: Die Gesamtheit aller Konten ist in zehn Kontenklassen, jede Kontenklasse in zehn Kontengruppen, jede Kontengruppe in zehn Kontenuntergruppen (Kontenarten) eingeteilt. Materiell können die Konten nach unterschiedlichen Grundsätzen geordnet werden. Das Prozessgliederungsprinzip gliedert sie nach dem Wertedurchlauf des betrieblichen Leistungsprozesses und integriert die Konten der Geschäfts- und Betriebsbuchführung, beginnend bei den Konten der Betriebsmittel über die innerbetriebliche Leistungsabrechnung hin zu den Ertrags- beziehungsweise Leistungs- sowie den Abschlusskonten. Der Gemeinschaftskontenrahmen der Industrie von 1952 ist nach diesem Prinzip aufgebaut. Nach dem Abschlussgliederungsprinzip des Industriekontenrahmens von 1971 werden die Konten nach der Reihenfolge der einzelnen Posten des Jahresabschlusses (§§ 266, 275 HGB) eingeteilt. Geschäftsbuchführung (Kontenklassen 0 bis 8) und Betriebsbuchführung (Kontenklasse 9) sind dabei streng getrennt. (Buchführung, Konto)
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Kọn|ten|plan, der (Wirtsch.): systematische Gliederung der Konten der Buchführung eines Unternehmens.
Universal-Lexikon. 2012.