Akademik

Konzertmeister
Kon|zẹrt|meis|ter 〈m. 3; Mus.〉 führender Geiger (unter den ersten Geigen) im Orchester

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Kon|zẹrt|meis|ter, der:
Erster Geiger eines Orchesters, der Fingersatz u. Strichart der Violinstimmen einheitlich regelt, die Solostellen übernimmt u. gelegentlich den Dirigenten vertritt (Berufsbez.)

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Konzẹrtmeister,
 
der erste Geiger eines Orchesters, der Fingersatz und Strichart der Violinstimmen einheitlich regelt, die Solostellen in einem Orchesterstück übernimmt und in Proben zuweilen den Dirigenten vertritt. In größeren Orchestern gibt es mehrere Konzertmeister, z. B. die Stimmführer der 2. Violinen, Bratschen oder Violoncelli. In Hofkapellen des 17.-19. Jahrhunderts war der Konzertmeister der Orchesterleiter.

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Kon|zẹrt|meis|ter, der: erster Geiger eines Orchesters, der Fingersatz u. Strichart der Violinstimmen einheitlich regelt, die Solostellen übernimmt u. gelegentlich den Dirigenten vertritt (Berufsbez.).

Universal-Lexikon. 2012.