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einst|wei|len ['ai̮nst'vai̮lən] <Adverb> (geh.):a) fürs Erste, zunächst einmal:
einstweilen bleibt uns nichts übrig, als abzuwarten.
Syn.: als Erstes, bis auf Weiteres, erst einmal, erst mal, ↑ vorerst, ↑ vorläufig, ↑ zuerst, ↑ zunächst.
b) in der Zwischenzeit (während gleichzeitig etwas anderes geschieht):
ich muss noch den Salat machen, du kannst einstweilen schon den Tisch decken.
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einst|wei|len <Adv.> (geh.):
a) zunächst einmal, vorderhand, vorläufig:
es bleibt uns e. nichts anderes übrig, als abzuwarten;
b) unterdessen, inzwischen:
ich muss noch den Salat machen, du kannst e. schon den Tisch decken.
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einst|wei|len <Adv.>: a) zunächst einmal, vorderhand, vorläufig: es bleibt uns e. nichts anderes übrig, als abzuwarten; Man einigte sich darauf, das Projekt vor dem Verwaltungsrat ... e. geheim zu halten (Bieler, Mädchenkrieg 329); b) unterdessen, inzwischen: ich muss noch den Salat machen, du kannst e. schon den Tisch decken.
Universal-Lexikon. 2012.