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Kriegshafen,
den Seestreitkräften eines Landes als Liegehafen und Stützpunkt vorbehaltener Hafen mit allen notwendigen Versorgungseinrichtungen. Der Bereich des Kriegshafens ist militärischer Sperrbezirk.
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Kriegs|ha|fen, der: Hafen der Kriegsmarine.
Universal-Lexikon. 2012.