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Ladungsträger
La|dungs|trä|ger 〈m. 3; Phys.〉 elektrisch geladenes Materieteilchen

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Ladungsträger,
 
allgemein alle elektrisch geladenen Teilchen, besonders die (sub)atomaren Träger von Elementarladungen (alle geladenen Elementarteilchen, wie Elektronen und Protonen, sowie die Ionen der verschiedenen Atome beziehungsweise Moleküle); im engeren Sinn diejenigen elektrisch geladenen Teilchen, die sich unter der Wirkung eines elektrischen Feldes bewegen können und eine elektrische Leitfähigkeit hervorrufen, z. B. die Leitungselektronen in Metallen, die Leitungs- und die Defektelektronen (Löcher) in Halbleitern, die Kationen und Anionen in Elektrolyten sowie die freien Ionen und Elektronen eines Gases, die z. B. durch ionisierende Strahlung oder durch Stoßionisation gebildet werden.

Universal-Lexikon. 2012.