Lạnd|ar|bei|ter 〈m. 3〉 Arbeiter in einem landwirtschaftl. Betrieb
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Lạnd|ar|bei|ter, der:
Arbeiter in der Landwirtschaft.
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Land|arbeiter,
familienfremde, im Lohnverhältnis stehende landwirtschaftliche Arbeitskräfte; nach der Dauer der Beschäftigung unterschieden in ständige Landarbeiter (mindestens drei Monate beschäftigt) und nichtständige Landarbeiter. Zu den Landarbeitern gehörten früher das in der Hausgemeinschaft lebende Gesinde sowie die v. a. durch Werkswohnung und Naturallohn entlohnten Deputanten oder Instleute, ferner als Sonderform im nordwestlichen Deutschland die Heuerlinge (Hintersassen in kombiniertem Pacht- und Arbeitsverhältnis).
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Lạnd|ar|bei|ter, der: Arbeiter in der Landwirtschaft: Zwar gehörten der Gewerkschaft nur wenige L. an (B. Vesper, Reise 498).
Universal-Lexikon. 2012.