Lạn|des|rat 〈m. 1u; österr.〉 Mitglied einer Landesregierung
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Landesrat,
in den österreichischen Ländern ein vom jeweiligen Landtag zu wählendes Mitglied der Landesregierung. Der Landesrat genießt die verfassungsrechtliche Stellung eines obersten Organs der Vollziehung (vergleichbar einem Bundesminister auf Bundesebene); er ist dem Landtag politisch sowie dem Verfassungsgerichtshof staatsrechtlich verantwortlich.
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Lạn|des|rat, der (österr.): Mitglied einer Landesregierung.
Universal-Lexikon. 2012.