Lạn|des|ver|tei|di|gung 〈f. 20; unz.; Mil.〉
1. Gesamtheit der politischen, wirtschaftlichen u. militärischen Maßnahmen eines Staates zur Abwehr feindlicher Angriffe
2. Gesamtheit der militärischen u. zivilen Maßnahmen zur Verteidigung des eigenen Landes
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Lạn|des|ver|tei|di|gung, die:
militärische Verteidigung eines Landes.
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Landesverteidigung,
allgemeine Bezeichnung für die Gesamtheit der politischen, militärischen und zivilen Maßnahmen eines Staates zur Sicherung seiner staatlichen Souveränität und zur Abwehr gegnerischer Angriffe.
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Lạn|des|ver|tei|di|gung, die: militärische Verteidigung eines Landes.
Universal-Lexikon. 2012.