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Restitutionsklage
Re|sti|tu|ti|ons|kla|ge 〈f. 19Klage auf Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil geschlossenen Verfahrens
Die Buchstabenfolge re|st... kann in Fremdwörtern auch res|t... getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. -strukturieren, -strukturierung.

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Re|s|ti|tu|ti|ons|kla|ge, die (Rechtsspr.):
Klage auf Wiederaufnahme eines schon rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.

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Restitutionsklage,
 
die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach Rechtskraft eines Urteils wegen eines Restitutionsgrundes, der im früheren Verfahren noch nicht geltend gemacht werden konnte, dort aber bei entsprechendem Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung geführt hätte (§§ 578 ff. ZPO).

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Res|ti|tu|ti|ons|kla|ge, die (Rechtsspr.): Klage auf Wiederaufnahme eines schon rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.

Universal-Lexikon. 2012.