1. vererben, vermachen
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über|mạ|chen <sw. V.; hat (veraltend): 1. als Erbe überlassen; vermachen: ... hat Bonnivard ... der Stadt Genf ... einen Teil seines Vermögens übermacht (Bergengruen, Rittmeisterin 83). 2. zukommen lassen, übersenden: jmdm. eine Nachricht ü.
Universal-Lexikon. 2012.