Che|mo|nu|k|le|o|ly|se [↑ chem-, nukl- (1) u. ↑ -lyse], die; -, -n: die Auflösung des Gallertkerns von Bandscheiben (Nukleolyse) mit chem., eigtl. enzymatischen Mitteln, z. B. Chymopapain oder Kollagenase.
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Chemonukleolyse,
Behandlungsverfahren beim Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbelsäule mit Einspritzung von Chymopapain (Enzym aus der Papayafrucht) in den Bandscheibenraum. Die Chemonukleolyse führt zur Schrumpfung des Gallertkerns der Bandscheibe und gegebenenfalls zur Rückbildung des Bandscheibenvorfalles. - Chymopapain kann Nervenstrukturen schädigen und darf deshalb nicht in den Wirbelkanal gelangen, es ist aus diesem Grund auch nur zur Behandlung eines Bandscheibenvorfalles mit erhaltenem Faserring geeignet. Wegen möglichen Sensibilisierung ist die Chemonukleolyse nur einmal anwendbar. Bei Allergieneigung eines Patienten darf Chemonukleolyse nicht eingesetzt werden.
Universal-Lexikon. 2012.