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Anzeigenblatt
Anzeiger

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Ạn|zei|gen|blatt, Anzeigeblatt, das (Zeitungsw.):
überwiegend aus Anzeigen (2 b) bestehende kleine Zeitung.

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Anzeigenblatt,
 
meist wöchentlich erscheinendes Presseerzeugnis und zunehmend bedeutsamer lokaler Werbeträger, bei dem um relativ wenige und in der Regel anspruchslose redaktionelle Beiträge (z. B. Veranstaltungshinweise, Lokalberichterstattung, Artikel über Unternehmensgründungen und Jubiläen) Inserate gruppiert werden. Das Anzeigenblatt wird meist in einem regional begrenzten Gebiet (z. B. Stadtviertel) unentgeltlich an die Haushalte verteilt und eignet sich wegen geringer Streuverluste besonders für die Werbung des lokalen Einzelhandels und private Kleinanzeigen. Daneben gibt es eine besondere Art von Anzeigenblättern: Anzeigen (v. a. Kleinanzeigen) werden unentgeltlich veröffentlicht, das Anzeigenblatt selbst aber wird verkauft. - Die (1999) 1 331 Anzeigenblätter in Deutschland mit einer wöchentlichen Gesamtauflage von rd. 88 Mio. Exemplaren finanzieren sich ausschließlich durch Werbung.

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Ạn|zei|gen|blatt, das: überwiegend aus Anzeigen (2 b) bestehende kleine Zeitung.

Universal-Lexikon. 2012.