Akademik

Deklaration
Festlegung; Spezifikation; Vereinbarung

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De|kla|ra|ti|on 〈f. 20
1. offizielle Erklärung
2. Steuer-, Zollerklärung
3. Inhalts-, Wertangabe
[<lat. declaratio „Kundgebung, Erklärung“]

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De|kla|ra|ti|on, die; -, -en [lat. declaratio = Kundgebung, Offenbarung]:
1. [feierliche, öffentliche] Erklärung grundsätzlicher Art, die von einer Regierung, einem Staat, einer Organisation od. von mehreren Staaten od. Organisationen [gemeinsam] abgegeben wird:
die D. der Menschenrechte.
2.
a) Zoll-, Steuererklärung;
b) (Wirtsch.) Inhalts-, Wertangabe [bei einem Versandgut].

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Deklaration,
 
die Anmeldung einer Variablen, Konstanten, Prozedur oder Funktion in einem Programm vor der ersten Wertzuweisung bzw. dem ersten Aufruf. Bei Variablen und Konstanten genügt für die Anmeldung die Zuweisung eines Datentyps. Bei Prozeduren und Funktionen müssen Anzahl, Name und Typ etwaiger Übergabewerte sowie des zurückgegebenen Werts (des sog. Return Value) festgelegt werden. Deklarationen sollten immer am Beginn des Quellcodes stehen. In manchen Programmiersprachen können Deklarationen u. U. entfallen oder implizit erfolgen, d. h. vom Compiler automatisch aufgrund des Kontexts vorgenommen werden.

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De|kla|ra|ti|on, die; -, -en [lat. declaratio = Kundgebung, Offenbarung]: 1. [feierliche, öffentliche] Erklärung grundsätzlicher Art, die von einer Regierung, einem Staat, einer Organisation od. von mehreren Staaten od. Organisationen [gemeinsam] abgegeben wird: die D. der Menschenrechte; Im Potsdamer Abkommen zwischen den Siegermächten ... wurde die Oder-Neiße-Linie als »vorläufige Grenze« zwischen Polen und Deutschland festgelegt, im Sommer 1950 bekräftigte die DDR in der Warschauer D. diese Regelung (Tagesspiegel 11. 4. 99, 6). 2. a) Zoll-, Steuererklärung; b) (Wirtsch.) Inhalts-, Wertangabe [bei einem Versandgut]: Man wollte eine einheitliche D. für die verschiedenen Daunenbegriffe aufstellen (Tages Anzeiger 10. 7. 82, 30, Magazin).

Universal-Lexikon. 2012.