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Verfahrensbeteiligte
Ver|fah|rens|be|tei|lig|te <vgl. Beteiligte (Rechtsspr.):
weibliche Person, die an einem Verfahren (2) beteiligt ist od. deren Rechte von einem Verfahren (2) berührt werden.

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Verfahrensbeteiligte,
 
im Gerichts- und Verwaltungsverfahren diejenigen Personen, die, ohne selbst Gericht oder verfahrensleitende Behörde zu sein, Funktionen wahrnehmen oder deren Rechte berührt sind; im Zivilprozess besonders Kläger, Beklagte, Prozessbevollmächtigte, im Strafprozess Beschuldigte, Verteidiger, Neben- oder Privatkläger.

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Ver|fah|rens|be|tei|lig|te, der u. die (Rechtsspr.): jmd., der an einem ↑Verfahren (2) beteiligt ist od. dessen Rechte von einem ↑Verfahren (2) berührt werden.

Universal-Lexikon. 2012.