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Haftungsklage
Haftungsklage,
 
Zivilprozess: Klage, mit der die Haftung eines Gegenstandes oder eines Sondervermögens geltend gemacht und ein Vollstreckungstitel erstrebt wird, der den Zugriff auf die haftenden Gegenstände ermöglicht. Die Haftungsklage ist auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den haftenden Gegenstand oder das haftende Vermögen zu richten. Haftungsklagen kommen v. a. bei Grundpfandrechten in Betracht, sofern nicht schon eine vollstreckbare Urkunde besteht.

Universal-Lexikon. 2012.