Jemanden (auch: etwas) im Schlepp[tau] haben; jemanden (oder: etwas) in Schlepp (oder: ins Schlepptau) nehmen
»Jemanden oder etwas im Schlepp[tau] haben« bedeutet »jemanden oder etwas [ab]schleppen«: Das Schiff hatte zwei Lastkähne im Schlepp. - Im übertragenen Sinn wird mit der Wendung ausgedrückt, dass man von jemandem oder etwas begleitet, verfolgt wird: Ständig hatte sie einen Schwarm von Verehrern im Schlepptau. - Der folgende Beleg stammt aus Jerry Cottons »Silver-Jet ins Jenseits«: »(...) dieser Engländer hat zwei CIA-Bullen im Schlepp« (S. 38). - »Jemanden oder etwas in Schlepp (oder: ins Schlepptau) nehmen« bedeutet »sich daranmachen, jemanden oder etwas zu schleppen, abzuschleppen«: Wir ließen uns von der Fähre in Schlepp nehmen. Ein Traktor nahm den VW ins Schlepptau und brachte ihn ins nächste Dorf. — In übertragener Bedeutung wird die Wendung »jemanden ins Schlepptau nehmen« umgangssprachlich gebraucht und drückt dann aus, dass man sich jemandes, der allein nicht gut zurechtkommt, besonders annimmt und ihn irgendwohin bringt, ihm weiterhilft: Der Betrunkene wurde von den beiden Prostituierten in Schlepp genommen. Die begabteren Schüler mussten die schwächeren Schüler ins Schlepptau nehmen.
Cotton, Jerry: Silver-Jet ins Jenseits. Bergisch Gladbach: Bastei Verlag, 1971.
Universal-Lexikon. 2012.