Rheinischer Landwein,
gehobener Tafelwein aus den Rebflächen des Anbaugebietes Rheinhessen, der gegenüber dem Tafelwein mit Herkunftsbezeichnung »Rhein« folgende Bedingungen erfüllen muss: natürlicher Mindestalkoholgehalt um 0,5 Volumenprozent höher, nur trocken und halbtrocken zulässig.
Universal-Lexikon. 2012.