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Rheinischer Landwein
Rheinischer Landwein,
 
gehobener Tafelwein aus den Rebflächen des Anbaugebietes Rheinhessen, der gegenüber dem Tafelwein mit Herkunftsbezeichnung »Rhein« folgende Bedingungen erfüllen muss: natürlicher Mindestalkoholgehalt um 0,5 Volumenprozent höher, nur trocken und halbtrocken zulässig.

Universal-Lexikon. 2012.