sich rasch (auf etwas anderes) ausbreiten; (etwas anderes) miterfassen:
das Feuer griff sofort auf andere Häuser über; die Seuche griff auf weitere Gebiete über.
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über||grei|fen 〈V. intr. 158; hat〉
1. mit einer Hand über die andere greifen (beim Klavierspiel, beim Geräteturnen)
2. auf etwas \übergreifen 〈fig.〉 sich über etwas ausbreiten
● das Feuer griff auf die anderen Häuser über; die Seuche hat auf das Nachbarland übergegriffen
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über|grei|fen <st. V.; hat:
1. (bes. beim Klavierspielen, Geräteturnen) mit der einen Hand über die andere greifen.
2. sich auch auf etw. anderes ausdehnen; etw. od. (seltener) jmdn. anderes erfassen:
das Feuer griff rasch auf die umliegenden Gebäude über;
die Epidemie, der Streik hat auf andere Gebiete übergegriffen.
3. unzulässigerweise in einen fremden Bereich eingreifen:
in den Bereich der Justiz ü.
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über|grei|fen <st. V.; hat: 1. (bes. beim Klavierspielen, Geräteturnen) mit der einen Hand über die andere greifen: er muss an dieser Stelle der Etüde ü. 2. sich auch auf etw. anderes ausdehnen; auch etw. od. (seltener) jmdn. anderes erfassen: das Feuer, der Brand griff rasch auf die umliegenden Gebäude über; die Epidemie, der Streik hat auf andere Gebiete übergegriffen; ... die furchtbaren agrarischen Revolutionen, die dann im 5. Jahrhundert auch nach Spanien übergriffen ... (Thieß, Reich 318); ... ist deutlich geworden, wie stark die Probleme der Stadtjugend auch auf ländliche Gegenden übergegriffen haben (NZZ 27. 8. 83, 30); Hortenses echte Angst griff auf Zweiling über (Apitz, Wölfe 98). 3. unzulässigerweise in einen fremden Bereich eingreifen: ... ohne ausreichende Vorkehrungen zu treffen, dass die Exekutive nicht in den Bereich der Justiz übergreife (Fraenkel, Staat 287).
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über|grei|fen <sw. V.; hat: a) (Fachspr.) greifend [teilweise] bedecken, umschließen: die Zähne des Oberkiefers übergreifen die des Unterkiefers; Noch bevor die Gans das Objekt mit dem Schnabel übergreift ... (Lorenz, Verhalten I, 364); b) (selten) erfassen, umfassen, sich auf etw. ausdehnen: ein neuer sozialer Mythos ..., der die politischen Gruppierungen ... ü. soll (Kursbuch 88, 1987, 64).
Universal-Lexikon. 2012.