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Habeas-Corpus-Akte
Ha|be|as-Cọr|pus-Ak|te 〈f.; -; unz.〉 engl. Verfassungsgesetz von 167, nach dem niemand ohne richterl. Befehl verhaftet u. länger als zwei Tage ohne Verhör in Haft gehalten werden darf [lat., „du habest den Körper“]

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I
Habeas-Corpus-Akte
 
Die Geschichte der Menschen- und Bürgerrechte in England ist eng verbunden mit den Auseinandersetzungen zwischen Krone und Parlament. Seit der Magna Charta von 1215 kam es immer wieder zu wichtigen Urkunden, die die persönliche Freiheit der Engländer sicherten. Es ging juristisch vor allem darum, die Freiheit der Person vor Willkürmaßnahmen der Krone zu sichern.
 
Während des Kampfes zwischen Krone und Parlament unter den Stuarts war in der Petition of Right (»Petition über das, was Recht ist«) von 1628 bereits gefordert worden, dass niemandem ohne ein rechtliches Verfahren die Freiheit entzogen werden dürfe. Bereits im alten englischen Recht hatte es die Writs of Habeas Corpus gegeben, die bestimmten, dass jemand seinem zuständigen Richter zugeführt werden müsse, damit er sich entsprechend der Gesetze verantworten könne. Das gelte auch, wenn die Verhaftung aufgrund eines königlichen Befehls erfolgt sei.
 
Nach der Restaurierung der Königswürde 1660 kam es immer wieder zu Vorstößen des Unterhauses, gegen Fälle von willkürlicher Einkerkerung oder von Überstellung von Gefangenen auf die Kanalinseln, nach Irland oder in die Kolonien eine gesetzliche Maßnahme zu ergreifen. Allgemein gab es wohl einige juristische Unsicherheiten bei der Handhabung des Grundsatzes von Habeas Corpus (nach dem lateinischen Anfang mittelalterlicher Haftbefehle, »du sollst den Körper haben«), insbesondere in Fällen, wo eine Haftverschonung von Angeklagten durch Stellung einer Kaution hätte erfolgen können.
 
1679 setzte das Parlament die Habeas-Corpus-Akte durch, die eine willkürliche Einkerkerung verhindern sollte. Angeklagte sollten innerhalb von drei Tagen ihrem zuständigen Richter vorgeführt werden, unabhängig von einer Verlegung des Gefangenen von dem einen in ein anderes Gefängnis. Hohe Strafen wurden festgelegt für diejenigen, die diese Bestimmungen verletzten. Kein Einwohner Englands sollte zur Einkerkerung außer Landes gebracht werden dürfen. Die Habeas-Corpus-Akte beruhte teilweise auf älteren Bestimmungen und schuf klare Verfahrensregeln. Sie war ein Meilenstein in der Entwicklung der persönlichen Freiheitsrechte.
II
Habeas-Cọrpus-Akte
 
[lateinisch habeas corpus »du habest den Körper«], grundlegendes englisches Gesetz von 1679 zum Schutz der persönlichen Freiheit, wonach kein englischer Untertan ohne richterliche Überprüfung und Anordnung in Haft genommen und in Haft gehalten werden darf. Außerdem wird darin das Haftverfahren geregelt. Die Habeas-Corpus-Akte entstand als Reaktion auf willkürliche Verhaftungen unter Karl II.; sie erweiterte Freiheitsrechte, die in der Magna Charta (1215) und in der Petition of Right (1628) garantiert worden waren. Befristete Aufhebung dieser Garantien sind nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Parlamentsbeschluss zulässig.
 
Mit den anderen genannten englischen Gesetzen gehört die Habeas-Corpus-Akte zu den Vorläufern der Virginia Bill of Rights (1776) und der Déclaration des droits de l'homme et du citoyen (1789). Obwohl der verbürgte Schutz zunächst weder für alle noch lückenlos galt, markiert die Habeas-Corpus-Akte eine wesentliche Stufe in der Entwicklung der Menschenrechte. Rechte im Sinn der Habeas-Corpus-Akte enthält z. B. Art. 104 GG (Grundrechte).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Habeas Corpus: Ein Schritt zum Rechtsstaat
 

Universal-Lexikon. 2012.