Magna Carta Libertatum
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englisches [Grund]gesetz von 1215, in dem der König dem Adel grundlegende Freiheitsrechte garantieren musste.
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I Magna Charta
In England stieß die rücksichtslose Fiskalpolitik des Königs Johann Ohneland, verbunden mit schweren außenpolitischen Misserfolgen, auf zunehmende Erbitterung bei zahlreichen geistlichen und weltlichen Magnaten des Landes, die sich zu einer bewaffneten Widerstandsbewegung formierten, mit dem Ziel, den König zur Aufgabe der Willkürherrschaft und zur Wiederherstellung der feudalen Rechtsordnung zu zwingen.
Unterstützt von der Londoner Bürgerschaft gelang es den Magnaten, dem König am 15. Juni 1215 weit reichende Zugeständnisse abzuringen, die in der Form eines königlichen Privilegs, der berühmten Magna Charta (»Magna Charta libertatum«, »große Urkunde der Freiheiten«), verbrieft wurden. Die meisten der 63 Artikel betreffen das Lehnsrecht und richten sich gegen den Missbrauch bei der Einforderung der Lehnspflichten. Andere Artikel, wie z. B. die Bestätigung der Rechte der Londoner Bürger, der Kaufleute und der freien Bauern oder die Garantie eines allgemeinen Rechtsschutzes aller Freien, gehen jedoch weit über das lehnsrechtliche Verhältnis zwischen dem König und seinen Kronvasallen hinaus und lassen erkennen, dass die Magnaten auch die Forderungen anderer Bevölkerungskreise aufgriffen.
Obwohl König Johann kurze Zeit später die erteilten Zugeständnisse widerrief und der Papst als oberster Lehnsherr des englischen Königs die Urkunde für nichtig erklärte, wurde die Magna Charta dennoch, wenn auch in einer stark modifizierten Form, erstmals 1216, dann wieder mit Änderungen 1217 und 1225 von der Krone bestätigt. Zunächst gedacht als ein feudaler Herrschaftsvertrag zum Schutz gegen konkrete Auswüchse königlicher Herrschaftsgewalt, wurde die Urkunde im Laufe der Zeit allmählich als fundamentales Dokument des europäischen Verfassungsrechts gedeutet; erstmals gab es einen zwar begrenzten, doch rechtlich geregelten Ausgleich zwischen Königtum und Aristokratie.
Mạgna Chạrta
[-k-] die, - -, Mạgna Cạrta, Magna Charta Libertatum [lateinisch »große Urkunde der Freiheiten«], englisch Great Charter ['greɪt 'tʃɑːtə], das wichtigste englische Grundgesetz. Die Magna Charta wurde am 15. 6. 1215 König Johann I. ohne Land von Adel und Geistlichkeit abgerungen. Vom König zunächst auf der Wiese von Runnymede (bei Staines, Surrey) anerkannt, in der Folgezeit jedoch widerrufen und von Papst Innozenz III. für nichtig erklärt, wurde sie in modifizierter Form 1216 und mit weiteren Änderungen 1217 vom Regentschaftsrat für den minderjährigen König Heinrich III. bestätigt und erhielt 1225 ihre endgültige Fassung. Die meisten der 63 Artikel betrafen das Lehnsrecht und wandten sich dabei v. a. gegen die maßlose Fiskalisierung der Lehnspflichten (Schildgeld, Lehnsvormundschaft). Andere Bestimmungen erstreckten sich jedoch auch auf Bereiche, die nicht im unmittelbaren Interesse der Barone lagen (Bauernschutz, Bestimmungen zugunsten der Kaufleute, Rechtsschutzgarantie für Freie), und lassen so das Bestreben erkennen, die Widerstandsbewegung gegen die Krone auf eine möglichst breite Grundlage zu stellen.
Zur Sicherung dieser Zugeständnisse war in der Magna Charta ursprünglich sogar ein Fehderecht vorgesehen, das ein Ausschuss von 25 gewählten Baronen unter bestimmten Umständen gegen die Krone wahrnehmen konnte. Dieses staatlich institutionalisierte Widerstandsrecht wurde jedoch in die späteren Fassungen nicht übernommen. Zunächst als ein Vertrag zur Beschränkung königlicher Willkür und zur Wiederherstellung der feudalen Rechtsordnung gedacht, wurde die Magna Charta im Lauf der Zeit zum fundamentalen Grundgesetz des englischen Verfassungsrechts aufgewertet.
Engl. Verfassungsgeschichte. MA., bearb. v. K. Kluxen (1987).
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Mạ|gna Chạr|ta, die; - - [mlat. Magna C(h)arta (libertatum) = Große Urkunde (der Freiheiten)]: englisches [Grund]gesetz von 1215, in dem der König dem Adel grundlegende Freiheitsrechte garantieren musste: Ü ... haben sich als Bruderschaft der deutschen Freimaurer zusammengeschlossen und sich in einer „Magna Charta“ das Grundgesetz gegeben (FAZ 114, 1958, 5).
Universal-Lexikon. 2012.