Bịll of Rights
[-əv 'raɪts; englisch »Gesetz der Rechte«] die, - - -, englisches Staatsgrundgesetz von 1689; nach der Vertreibung König Jakobs II. (Glorreiche Revolution) zunächst von einer formlos berufenen Parlamentsversammlung als Declaration of Rights aufgesetzt, im Februar 1689 von den neuen Herrschern (Wilhelm III. von Oranien und Maria II.) angenommen, im Oktober 1689 durch ein ordnungsgemäß berufenes Parlament zum Gesetz erhoben (An Act declaring the rights and liberties of the subject and settling the Succession to the Crown). Die 13 Artikel der B. of R. richteten sich gegen den Absolutismus und Katholizismus des vertriebenen Stuartkönigs, erklärten die Aufhebung von Gesetzen, die Ausschreibung von Steuern und die Unterhaltung eines stehenden Heeres im Frieden ohne Zustimmung des Parlaments für ungesetzlich, schafften die geistlichen Gerichtshöfe ab, forderten regelmäßige Geschworenengerichte, gaben das Petitionsrecht frei und verbürgten die parlamentarische Redefreiheit; sie bestimmten schließlich, dass der König weder Katholik noch katholisch verheiratet sein dürfe. Zusammen mit anderen Grundgesetzen, dem »Toleration Act« von 1689, dem »Triennial Act« von 1694 und dem Act of Settlement von 1701, hat die B. of R. die Voraussetzungen für die parlamentarische Regierungsform in Großbritannien geschaffen. Die Exekutive lag zwar nach wie vor in den Händen des Königs, der aber seines Gottesgnadentums und der überkommenen extensiven Prärogativrechte entkleidet war. Die Frage der Machtverteilung zwischen König, Ministern und Parlament wurde erst im 18. und frühen 19. Jahrhundert zugunsten des Parlaments entschieden.
Britain after the Glorious Revolution, hg. v. G. Holmes (ebd. 1969);
J. R. Jones: The revolution of 1688 in England (ebd. 1972).
Universal-Lexikon. 2012.