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Harmonielehre
Har|mo|nie|leh|re 〈f. 19; unz.; Mus.〉 Lehre vom Aufbau, von den Beziehungen u. Gesetzen der Töne u. ihrer Zusammenklänge

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Har|mo|nie|leh|re, die:
a) <o. Pl.> Teilgebiet der Musikwissenschaft, das sich mit den harmonischen Verbindungen von Tönen u. Akkorden im musikalischen Satz befasst;
b) von einem Musikwissenschaftler od. Komponisten aufgestellte Theorie, die sich mit den harmonischen Verbindungen von Tönen u. Akkorden befasst.

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Harmonielehre,
 
die Lehre von den Akkorden und Akkordfolgen in der Dur-Moll-tonalen Musik des 18. und 19. Jahrhunderts (Dur, Moll). Das Grundelement der Harmonielehre ist der aus zwei Terzen geschichtete Dreiklang. Dessen Grundton bestimmt die Stelle des Akkords im System (z. B. c-e-g als C-Dur-Akkord), dessen Terz das Geschlecht, Dur oder Moll (in C-Dur: e, in c-Moll: es). Der Grundton kann zugleich der tiefste Ton sein (die Grundstellung, z. B. c-e-g). Durch Oktavversetzung einzelner Akkordtöne kann der Akkord in seine Umkehrungen überführt werden (e-g-c1; g-c1-e1), die als Varianten des Grundakkords gelten. Weitere Töne im Terzabstand können den Dreiklang zum Septakkord (z. B. c-e-g-b) und Nonakkord (c-e-g-b-d1) ergänzen oder ihm als »harmoniefremde Töne« spezifische Färbungen verleihen. Akkordbeziehungen werden in erster Linie nach dem Intervall ihrer Grundtöne bestimmt, wobei als wichtigstes Intervall die Quinte gilt (Quintbeziehung zeigen z. B. C-Dur und G-Dur). Häufige und grundlegende Akkordfolgen stellt die Harmonielehre in Kadenzen dar; in der Modulationslehre (Modulation) gibt sie Regeln für den Übergang von einer Tonart in die andere an. Die harmonische Analyse abstrahiert aus dem Musikwerk ein Gerüst von Akkorden. - Die Harmonielehre entwickelte sich aus der Generalbasslehre (Generalbass). Entscheidenden Anstoß gaben die musiktheoretischen Schriften von J.-P. Rameau (ab 1722). Die Harmonielehre trat nach 1800 zunächst weitgehend als ein System von Stufenbezeichnungen auf. Erst im 19. Jahrhundert entwickelte sich als Alternative dazu die Funktionstheorie.
 
Literatur:
 
F.-J. Fétis: Traité complet de la théorie et de la pratique de l'harmonie (Paris 201903);
 H. Schenker: H. (1906, Nachdr. Wien 1978);
 H. Riemann: Hb. der H. (101929);
 P. Hindemith: Unterweisung im Tonsatz, 3 Bde. (1937-70);
 R. Louis u. L. Thuille: H. (101953);
 A. Schönberg: Die formbildenden Tendenzen der Harmonie (a. d. Engl., Neuausg. 1957);
 A. Schönberg: H. (Neuausg. Wien 1986);
 H. Grabner: Hb. der funktionellen H. (71974);
 W. Maler: Beitr. zur durmolltonalen H., 2 Bde. (7-131984);
 D. de la Motte: H. (91995).

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Har|mo|nie|leh|re, die: a) <o. Pl.> Teilgebiet der Musikwissenschaft, das sich mit den harmonischen Verbindungen von Tönen u. Akkorden im musikalischen Satz befasst; b) von einem Musikwissenschaftler od. Komponisten aufgestellte Theorie, die sich mit den harmonischen Verbindungen von Tönen u. Akkorden befasst.

Universal-Lexikon. 2012.