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Gerüst
Struktur; Überbau; Aufbau; Oberbau; Gliederung; Form; Gefüge; Organisation; Konsistenz; Beschaffenheit; Anordnung; Geflecht; Zustand; Qualität

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Ge|rüst [gə'rʏst], das; -[e]s, -e:
Konstruktion aus Stangen, Stahlrohren, Brettern o. Ä., besonders für Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten:
ein Gerüst aufbauen, aufstellen; sie kletterte auf das Gerüst; er fiel, stürzte vom Gerüst.
Zus.: Baugerüst, Brettergerüst, Holzgerüst, Metallgerüst, Stahlgerüst.

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Ge|rụ̈st 〈n. 11
1. Gefüge aus Holz, Metall od. Knochen als Tragwerk, Stützgestell, Hilfskonstruktion (Bretter\Gerüst, Knochen\Gerüst)
2. 〈fig.〉 Grundplan, Entwurf
● das \Gerüst meines Vortrags ist fertig, es fehlt noch die Ausarbeitung [<ahd. gi(h)rusti „Zurichtung, Aufbau, Ausrüstung“; → rüsten]

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Ge|rụ̈st, das; -[e]s, -e [mhd. gerüste, ahd. gi(h)rusti, urspr. = Ausrüstung, zu rüsten]:
(aus Stangen od. Metallrohren, Brettern o. Ä. errichtete) Konstruktion bes. für Bau-, Reparatur- u. Montagearbeiten:
ein tragfähiges G.;
ein G. aufbauen, aufschlagen;
auf das G. klettern;
vom G. fallen;
Ü das logische G. (die grundlegenden Gedanken) einer Lehre;
das G. (der Grundplan) eines Dramas.

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Gerüst,
 
einfach auf- und abbaubare Hilfskonstruktion aus Holz, Leichtmetall oder Stahl mit Belagflächen veränderliche Länge und Breite, die z. B. bei Ausführung von Neubauten und Reparaturen an Bauwerken Anwendung findet. Man unterscheidet Arbeitsgerüste und Schutzgerüste (Fanggerüste, als Absturzsicherung, und Schutzdächer als Sicherung gegen herabfallende Gegenstände).
 
Zu den wichtigsten Gerüstbauarten gehören: Stangengerüste, ein- oder mehrreihige Gerüste aus Rundholzstangen, die mit Ketten, Rüstdrähten, Drahtseilen oder Gerüsthaltern miteinander verbunden sind; Leitergerüste aus einzelnen hohen Holzleitern, die häufig als Schutzgerüste verwendet werden; Stahlrohrgerüste aus Stahlrohren und besonderen Verbindungsstücken (Kupplungen); Schnellbaugerüste, bei denen zwei Stahlrohrständer zu einem Vertikalrahmen zusammengefasst sind; Bockgerüste aus starren oder ausziehbaren, hölzernen oder stählernen Böcken (Schragen) und darüber gelegtem Belag; aus dem Bauwerk auskragende Auslegergerüste aus Holz- oder Stahlträgern, mit hölzernem Belag und Seitenschutz; ferner Fahrgerüste mit Fahrrollen unter den Ständern und Hängegerüste, fahrbare und nichtfahrbare, an Traggliedern aus Stahl, Drahtseilen oder Ketten hängende Gerüste, die bei der Ausbesserung von Türmen und hohen Gebäuden eingesetzt werden. - Eine spezielle Art von Gerüsten sind die Schalungs- und Lehrgerüste zur Unterstützung von Schalungen, die beim Betonbau die frischen Betonmassen und bei Steingewölben die Gewölbelasten aufzunehmen haben.

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Ge|rụ̈st, das; -[e]s, -e [mhd. gerüste, ahd. gi(h)rusti, urspr. = Ausrüstung, zu ↑rüsten]: a) (aus Stangen oder Metallrohren, Brettern o. Ä. errichtete) Konstruktion bes. für Bau-, Reparatur- u. Montagearbeiten: ein tragfähiges G.; -e aus Leichtmetall; ein G. aufbauen, aufschlagen; auf das G. klettern; vom G. fallen, stürzen; Ü das logische G. (die grundlegenden Gedanken) einer Lehre; das G. (der Grundplan) eines Dramas; ∙ b) Schafott, Blutgerüst: Der gleiche Priester, der vorher mit der Verurteilten gebetet hatte, musste nun ... die Trauung auf dem -e vornehmen (Keller, Dietegen 141).

Universal-Lexikon. 2012.