Akademik

Legalismus
Le|ga|lịs|mus 〈m.; -; unz.; geh.〉
1. strenge Einhaltung der Gesetze, insbes. das Festhalten an gesetzlichen Formen politischer Auseinandersetzung
2. 〈abwertend〉 starres Beharren auf Paragrafen u. Vorschriften

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Legalịsmus
 
der, -, die Haltung eines Staates, der seine Handlungen immer und ohne Ausnahme an bestehenden positiven Rechtsnormen ausrichtet (Rechtspositivismus). Ein legalistisch orientierter Staat bewertet die Handlungen anderer Staaten ohne Rücksicht auf eigene Interessen oder obwaltende Machtverhältnisse allein unter dem Blickwinkel der Legalität. In der legalistischen Linie der Politik eines Staates zeigt sich eine entschiedene Gegenposition zu einer extremen Interessen- und Machtpolitik.

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Le|ga|lịs|mus, der; - (bildungsspr.): striktes Befolgen der Gesetze; starres Festhalten an Paragraphen u. Vorschriften.

Universal-Lexikon. 2012.