Leucht|turm 〈m. 1u〉 vor od. an einer Küste stehender Turm mit feststehendem Licht od. Blinklicht als Seezeichen
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Leucht|turm, der:
Turm (an od. vor einer Küste) mit einem starken Leuchtfeuer.
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Leuchtturm,
Navigation: als Schifffahrtszeichen dienender hoher und daher weithin sichtbarer Turm mit einem starken Leuchtfeuer an der Spitze, der sich an für die Navigation wichtigen geographischen Punkten befindet und durch Form, Farbgebung und Kennung identifizierbar ist. Sein Licht wird (seit 1821) durch Fresnel-Linsen und/oder Spiegelsysteme stark gebündelt, sodass es scharf abgegrenzt und weithin sichtbar ist. Zusätzlich sind oft Radaranlagen, Einrichtungen für Nebel- und Sturmwarndienst, Schiffsmelde-, Wetter- und Seenotdienst, Kraftstation und Hubschrauberlandeplatz vorhanden. Das Leuchtturminnere ist in Stockwerke unterteilt mit Räumen für die Kraftanlage, Wasserstandsmesser, Vorräte u. a. Leuchttürme werden heute meist ferngesteuert und -überwacht. Neue Leuchttürme wurden z. B. in den Mündungsgebieten von Elbe und Weser erbaut, teilweise als Ersatz für die Feuerschiffe. Bei Tage dient der Leuchtturm als Landmarke.
Der bekannteste Leuchtturm des Altertums war der auf der ehemaligen Insel Pharos vor Alexandria, 299-279 v. Chr. von Sostratos aus Knidos erbaut, eines der sieben Weltwunder; er trug jedoch vermutlich erst seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. ein Feuer; bei zwei Erdbeben im 14. Jahrhundert stürzte er ein. Der einzige aus dem Altertum erhaltene Leuchtturm ist der von La Coruña. In Deutschland sind die ältesten Leuchttürme an der Ostsee der von Travemünde (1539 auf einem Vorgängerbau von 1320), an der Nordsee die von Borkum, Norderney und Neuwerk (Elbe). Auf Helgoland wurde 1630 eine »Blüse« (massiver Turm mit offenem Steinkohlenfeuer), 1811 der erste Leuchtturm errichtet.
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Leucht|turm, der: Turm (an od. vor einer Küste) mit einem starken Leuchtfeuer.
Universal-Lexikon. 2012.