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Lex
Lẹx 〈f.; -, Le|ges [ -ge:s]〉 Gesetz [lat.]

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Lẹx , die; -, Leges […e:s] [lat. lex (Gen.: legis) = Gesetz] (Parlamentsspr.):
Gesetz, das ‒ unter Anspielung auf die altrömische Gesetzgebung mit dem Namen des Antragstellers od. der betreffenden Sache versehen ‒ aus bestimmtem Anlass erlassen wird:
die L. Heinze.

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LEX
 
[Abk. für Lexical Analyzer Generator, dt. »Werkzeug zur lexikalischen Analyse«], ein Programmierwerkzeug zum Betriebssystem Unix zur lexikalischen Analyse eingegebener Ausdrücke. Eine lexikalische Analyse ist der erste Schritt bei der Kompilierung eines Programms (Compiler).

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Lẹx, die; -, Leges [...e:s; lat. lex, ↑legal] (Parl.): Gesetz, das (unter Anspielung auf die altrömische Gesetzgebung) mit dem Namen des Antragstellers od. der betreffenden Sache versehen wird: die L. Heinze; Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag die so genannte L. St. Pauli, die den Behörden neue Möglichkeiten zur Einschränkung der Straßenprostitution gibt (MM 27. 2. 70, 15).

Universal-Lexikon. 2012.