Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung
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Aus|tritt ['au̮strɪt], der; -[e]s, -e:1. das Ausscheiden aus einer Gemeinschaft o. Ä., der man als Mitglied angehört /Ggs. Eintritt/: seinen Austritt [aus der Kirche, der Partei, dem Verband, dem Verein] ankündigen, bekannt geben, erklären.
Zus.: Kirchenaustritt.
2. das Austreten (5):
den Austritt von Öl verhindern.
Syn.: Auslaufen.
Zus.: Gasaustritt.
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Aus|tritt 〈m. 1〉
1. das Austreten, das Verlassen
2. kleiner Balkon, Treppenabsatz
● \Austritt eines Teilhabers; seinen \Austritt erklären (aus der Kirche, aus einer Partei); \Austritt des Wildes aus dem Wald
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Aus|tritt, der; -[e]s, -e:
1. <Pl. selten> das Hinaustreten:
beim A. aus dem Zimmer, ins Freie.
seinen A. [aus einer Partei] erklären;
zahlreiche -e zu verzeichnen haben.
den A. von Gas bemerken.
4. (veraltend) kleiner Balkon.
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Aus|tritt, der; -[e]s, -e: 1. <Pl. selten> das Hinaustreten: beim A. aus dem Zimmer, ins Freie. 2. das Austreten (5): seinen A. [aus einer Partei] erklären; zahlreiche -e zu verzeichnen haben; als Nagy schließlich den A. aus dem Warschauer Pakt verkündet und die Neutralität proklamiert hatte (Dönhoff, Ära 149). 3. das Austreten (6): den A. von Gas bemerken. 4. (veraltend) kleiner Balkon: vom A. aus die Straße beobachten.
Universal-Lexikon. 2012.