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Demission
Vertragsaufhebung; Enthebung; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Abberufung; Entlassung; Abdankung; Ausscheiden; Rückzug; Amtsaufgabe; Abdikation; Abgang; Rücktritt; Amtsniederlegung; Amtsabtretung

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De|mis|si|on 〈f. 20〉 oV Dimission
1. Abdankung, Rücktritt
2. Entlassung, Verabschiedung
[<frz. démission „Rücktritt“]

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De|mis|si|on, die; -, -en [frz. démission < lat. demissio = das Herablassen, das Hängenlassen]:
Rücktritt eines Ministers od. einer Regierung:
die D. des Ministers bekannt geben.

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Demission
 
[französisch] die, -/-en, der Rücktritt einer Regierung, eines Ministers oder anderer hoher Staatsbeamter. Die Demission muss in der Regel gegenüber dem Organ, das die Ernennung ausgesprochen hat, erklärt werden (in Deutschland bei Bundeskanzler und Bundesministern gegenüber dem Bundespräsidenten) und bedarf der Annahme. Wegen des Grundsatzes der Freiwilligkeit der Übernahme politischer Ämter ist die Demission allgemein zulässig; allerdings kann der Amtsträger verpflichtet sein, die Amtsgeschäfte geschäftsführend für eine bestimmte Zeit weiter wahrzunehmen (Art. 69 Absatz 3 GG, Art. 71 österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz). In der Schweiz ist sie bundesverfassungsrechtlich nicht normiert.
 

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De|mis|si|on, die; -, -en [frz. démission < lat. demissio = das Herablassen, das Hängenlassen]: Rücktritt eines Ministers od. einer Regierung: Er habe seine D. frühzeitig bekannt geben wollen, damit sich die Kantonalpartei auf einen Nachfolger einigen könne (NZZ 21. 1. 83, 20).

Universal-Lexikon. 2012.