Akademik

Abberufung
Vertragsaufhebung; Enthebung; Demission; Kündigung; Austritt; Absetzung; Vertragsauflösung; Ablösung; Entlassung

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Ạb|be|ru|fung 〈f. 20
1. das Abberufen
2. das Abberufenwerden

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ạb|be|ru|fen <st. V.; hat:
zum Zwecke der Amtsenthebung od. Versetzung von seinem Posten zurückrufen:
einen Botschafter [von seinem Posten] a.;
Ü Gott hat ihn [aus diesem Leben, in die Ewigkeit] abberufen (geh. verhüll.; er ist gestorben).
Dazu:
Ạb|be|ru|fung, die; -, -en.

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Abberufung,
 
Völkerrecht: Beendigung der Mission eines diplomatischen Vertreters durch den Entsendestaat. Die Abberufung ist entweder in der Person des Diplomaten (z. B. wegen anderweitiger Verwendung oder Dienstverfehlungen) oder in dem Abbruch diplomatischer Beziehungen zwischen Entsende- und Empfangsstaat begründet. Der Empfangsstaat kann die Abberufung jederzeit ohne Angabe von Gründen verlangen und den diplomatischen Vertreter zur unerwünschten Person (lateinisch »persona non grata«) erklären.

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Ạb|be|ru|fung, die; -, -en: das Abberufen, Abberufenwerden.

Universal-Lexikon. 2012.