Akademik

ermahnen
verwarnen; zurechtstutzen (umgangssprachlich); tadeln; rügen; admonieren (veraltet); zurechtweisen; scharf kritisieren

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er|mah|nen [ɛɐ̯'ma:nən] <tr.; hat:
mit eindringlichen Worten dazu drängen, etwas Bestimmtes [bisher Versäumtes] zu tun, etwas Bestimmtes nicht zu vernachlässigen:
jmdn. zur Pünktlichkeit, zur Vorsicht ermahnen; sie musste die Kinder immer wieder ermahnen, ruhig zu sein.
Syn.: anhalten, beschwören, bitten, ersuchen, mahnen, zureden.

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er|mah|nen 〈V. tr.; hatauffordern, endlich etwas zu tun, ernst an eine Pflicht erinnern, mahnen ● ich ermahne Sie noch einmal, das zu unterlassen; lass dich nicht immer dreimal \ermahnen!; muss ich dich immer erst \ermahnen?; jmdn. zum Fleiß, zum Nachgeben, zur Vorsicht \ermahnen

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er|mah|nen <sw. V.; hat [mhd. ermanen, ahd. irmanōn]:
eindringlich an eine Pflicht, an ein bestimmtes Verhalten erinnern:
jmdn. zur Vorsicht e.;
ich muss dich ernstlich e. (zurechtweisen);
»Seid leise!«, ermahnte sie die Kinder.

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er|mah|nen <sw. V.; hat [mhd. ermanen, ahd. irmanōn]: eindringlich an eine Pflicht, an ein bestimmtes Verhalten erinnern: jmdn. zur Vorsicht, Sparsamkeit e.; ich muss dich ernstlich e. (zurechtweisen); „Man kann“, antwortete Lutz und ermahnte sich zur Vorsicht (war auf Vorsicht bedacht), „damit unauffällig an einen Posten herangehen.“ (Loest, Pistole 90); „Seid leise!“, ermahnte sie die Kinder.

Universal-Lexikon. 2012.