Akademik

verwarnen
ermahnen; zurechtstutzen (umgangssprachlich); tadeln; rügen; admonieren (veraltet); zurechtweisen; scharf kritisieren

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ver|war|nen [fɛɐ̯'varnən] <tr.; hat:
zurechtweisen, rügen und für den Fall einer Wiederholung des Vergehens eine Bestrafung androhen:
der unfaire Spieler wurde vom Schiedsrichter verwarnt; er wurde polizeilich verwarnt.
Syn.: ermahnen.

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ver|wạr|nen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \verwarnen jmdm. eine Verwarnung erteilen, jmdn. warnend zurechtweisen, jmdn. tadeln

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ver|wạr|nen <sw. V.; hat:
jmdn., dessen Tun man missbilligt, scharf tadeln u. ihm (für den Wiederholungsfall) Konsequenzen androhen:
jmdn. [wegen etw.] wiederholt v.;
sie wurde polizeilich, gebührenpflichtig verwarnt;
der Spieler wurde vom Schiedsrichter wegen eines Fouls verwarnt (Fußball; mit der gelben Karte od. einem Platzverweis bedroht).

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ver|wạr|nen <sw. V.; hat: jmdn., dessen Tun man missbilligt, scharf tadeln u. ihm (für den Wiederholungsfall) Konsequenzen androhen: jmdn. [wegen etw.] wiederholt v.; sie wurde polizeilich, gebührenpflichtig verwarnt; dort verwarnte man sie eindringlich, ihr böses Geschwätz aufzugeben (Brecht, Geschichten 102); der Spieler wurde vom Schiedsrichter wegen eines Fouls verwarnt (Fußball; mit einem Platzverweis bedroht).

Universal-Lexikon. 2012.