◆ Or|ches|tri|on 〈[ -kɛ̣s-], österr. a. [-çɛ̣s-] n.; -s, -tri|en〉 jedes der zw. 1791 u. 1851 erfundenen mechan. Musikinstrumente (vom Grammofon verdrängt)
◆ Die Buchstabenfolge or|ches|tr... kann in Fremdwörtern auch or|chest|r... getrennt werden.
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größeres mechanisches Musikinstrument [mit dem Klang von Orgel, Klavier, Geige].
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I Orchestrion
1) Bezeichnung für die tragbare Konzertorgel des Abbé Vogler (gebaut in Amsterdam 1789) mit vier Manualen und Pedal.
2) ein mit Druck- und Saugluft betriebenes mechanisches Musikinstrument in Form einer größeren Vitrine oder abgestuften Schrankwand, in dem Orgel- und Klavierwerke sowie Streich-, Blas- und Schlaginstrumente vereinigt sind. Die Vorderseite ist oft mit Figuren und Ornamenten geschmückt. Das Orchestrion hatte seine Blütezeit zwischen 1850 und 1920, wo es v. a. in öffentlichen Tanzhallen und auf Jahrmärkten als Kapellenersatz diente. Die ersten Instrumente mit dem Namen Orchestrion wurden in Dresden und - als Weiterentwicklung der Flötenuhr - im Schwarzwald gebaut.
Orchestrion
[griechisch], mechanisches Musikinstrument ; 1800 von J. N. Mälzel (Erfinder des Metronoms) erstmals gebauter, später in zahlreichen Varianten hergestellter Automat, der den Klang eines Orchesters (Flöten- und Geigenwerk, Schlagzeug) auf mechanischem Wege nachahmte; bis um 1920 verbreitet, heute nur noch auf Jahrmärkten. Die gespeicherte Musik bestand aus populären Stücken und Liedern.
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Universal-Lexikon. 2012.