Akademik

anmahnen
anfordern; abfordern; beanspruchen; verlangen; abverlangen; einfordern; fordern

* * *

an|mah|nen ['anma:nən], mahnte an, angemahnt <tr.; hat:
daran erinnern, dass man etwas zu bekommen hat, was man nun haben möchte:
eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch anmahnen; bitte zahlen Sie umgehend den angemahnten Betrag.
Syn.: auffordern zu, erinnern an, mahnen.

* * *

ạn||mah|nen 〈V. tr.; hat
1. jmdn. \anmahnen jmdn. mahnen, etwas zu schreiben od. zu liefern
2. eine Sendung \anmahnen jmdn. mahnen, dass er eine S. schickt

* * *

ạn|mah|nen <sw. V.; hat:
eine Verpflichtung o. Ä. mündlich od. schriftlich in Erinnerung bringen:
eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch a.

* * *

ạn|mah|nen <sw. V.; hat: eine Verpflichtung o. Ä. mündlich od. schriftlich in Erinnerung bringen: eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch a.; Die CDU/CSU hatte den Bericht ... bereits mehrfach angemahnt (MM 8. 5. 79, 1); der vom runden Tisch ... angemahnte ... Solidarbeitrag (Freie Presse 14. 2. 90, 3).

Universal-Lexikon. 2012.