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an|mah|nen ['anma:nən], mahnte an, angemahnt <tr.; hat:daran erinnern, dass man etwas zu bekommen hat, was man nun haben möchte:
eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch anmahnen; bitte zahlen Sie umgehend den angemahnten Betrag.
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ạn||mah|nen 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. \anmahnen jmdn. mahnen, etwas zu schreiben od. zu liefern
2. eine Sendung \anmahnen jmdn. mahnen, dass er eine S. schickt
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ạn|mah|nen <sw. V.; hat:
eine Verpflichtung o. Ä. mündlich od. schriftlich in Erinnerung bringen:
eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch a.
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ạn|mah|nen <sw. V.; hat: eine Verpflichtung o. Ä. mündlich od. schriftlich in Erinnerung bringen: eine Ratenzahlung, ein ausgeliehenes Buch a.; Die CDU/CSU hatte den Bericht ... bereits mehrfach angemahnt (MM 8. 5. 79, 1); der vom runden Tisch ... angemahnte ... Solidarbeitrag (Freie Presse 14. 2. 90, 3).
Universal-Lexikon. 2012.