* * *
be|an|spru|chen [bə'|anʃprʊxn̩] <tr.; hat:a) Anspruch erheben (auf etwas):
das gleiche Recht beanspruchen; sie will seine Hilfe nicht weiter beanspruchen (in Anspruch nehmen).
Syn.: sich ↑ ausbedingen (geh.), sich ↑ ausbitten, bestehen auf, ↑ fordern, geltend machen, pochen auf, ↑ reklamieren, ↑ verlangen, sich ↑ vorbehalten, ↑ wollen.
b) [jmds. Kräfte] erfordern, nötig haben, großen Anforderungen aussetzen:
die Arbeit beansprucht ihn ganz; die Maschine wurde zu stark beansprucht (belastet); viel Raum, Zeit beanspruchen (brauchen, benötigen).
Syn.: ↑ absorbieren, ↑ belasten, ↑ benötigen, ↑ brauchen, ↑ einnehmen, in Beschlag halten, in Beschlag nehmen, mit Beschlag belegen, ↑ strapazieren.
* * *
be|ạn|spru|chen 〈V. tr.; hat〉
1. (zu Recht od. Unrecht) fordern, verlangen
2. brauchen, nötig haben
● viel Platz, Raum, Zeit \beanspruchen; meine Arbeit beansprucht meine ganze Kraft, Zeit; Körperbehinderte können einen Sitzplatz \beanspruchen; ich bin zurzeit stark beansprucht habe viel Arbeit, bin sehr beschäftigt, muss viel leisten; die Maschine ist zu stark beansprucht worden; er wird von seiner Familie sehr beansprucht
* * *
be|ạn|spru|chen <sw. V.; hat:
1. auf etw. Anspruch erheben; fordern, verlangen [worauf man Anspruch hat]:
Schadenersatz, sein Erbteil b.;
der Koalitionspartner beansprucht drei Ressorts;
er beansprucht für sich, wie ein Erwachsener behandelt zu werden;
Ü ihre Thesen können auch heute noch Gültigkeit b.
2.
a) von etw. Gebrauch machen, verwenden, ausnutzen:
jmds. Gastfreundschaft nicht länger b. wollen;
b) (jmdm. od. einer Sache) viel abverlangen; großen Anforderungen aussetzen:
der Beruf beansprucht sie völlig;
bei so einer Fahrweise werden die Reifen stark beansprucht (strapaziert);
c) benötigen, brauchen:
viel Raum, Zeit b.;
das beanspruchte einen Teil ihrer Gedanken (nahm sie in Anspruch).
* * *
be|ạn|spru|chen <sw. V.; hat: 1. auf etw. Anspruch erheben; fordern, verlangen [worauf man Anspruch hat]: Schadenersatz, sein Erbteil, seinen Anteil b.; der Koalitionspartner beansprucht drei Ressorts; Sie beanspruchen die Vorherrschaft im ganzen Land (Spiegel 6, 1966, 78); Es ist sicher, dass nicht jeder ... b. kann, als Zeuge edler Gesinnung auf den Schild gehoben zu werden (Rothfels, Opposition 18); wer sich so verhält, kann nicht [für sich] b., wie ein Erwachsener behandelt zu werden; Ü ihre Thesen können auch heute noch Gültigkeit b. 2. a) von etw. Gebrauch machen, verwenden, ausnutzen: jmds. Gastfreundschaft nicht länger b. wollen; b) (jmdm. od. einer Sache) viel abverlangen; großen Anforderungen aussetzen: der Beruf beansprucht ihn völlig; Maximilianes Herz wurde weniger beansprucht und beruhigte sich (Brückner, Quints 280); bei so einer Fahrweise werden die Reifen stark beansprucht (strapaziert); c) benötigen, brauchen: viel Raum, Zeit b.; Das beanspruchte einen Teil seiner Gedanken (nahm ihn in Anspruch), mit dem anderen rechnete er die Primzahlen zwischen 200 und 300 aus (Loest, Pistole 115).
Universal-Lexikon. 2012.