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Partition
Par|ti|ti|on 〈f. 20
1. Teilung, Einteilung
2. 〈antike Rhet.〉 Zerlegung des Begriffs in seine Teile
[<lat. partitio „Teilung, Verteilung“]

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Par|ti|ti|on, die; -, -en [lat. partitio, zu: partiri, Partei] (Fachspr.):
Einteilung, Zerlegung (bes. eines Begriffsinhalts in seine Teile).

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Partition
 
[von lat. partitio »Einteilung«] die, ein Teil eines Speichers oder eines Datenträgers, speziell einer Festplatte, der wie eine separate physikalische Einheit angesprochen wird. Die Unterteilung einer Festplatte in Partitionen nennt man Partitionieren. Dabei werden logische Laufwerke angelegt, die sich jeweils wie eine eigene Festplatte ansprechen lassen. Man unterscheidet zwischen primären und erweiterten Partitionen:
 
- Eine primäre Partition bezeichnet einen Bereich auf der Festplatte, der Dateien enthält. Sie ist in der Partitionstabelle des Master Boot Record (MBR) eingetragen, enthält einen Boot-Sektor und wird beim Booten mit einem Laufwerksbuchstaben versehen. Meistens sind Betriebssysteme in primären Partitionen installiert, v. a. Microsoft-Systeme setzen dies sogar zwingend voraus.
 
- Eine erweiterte Partition enthält im Gegensatz dazu keine Dateien und keine Boot-Informationen, sondern ist quasi ein Container für weitere Partitionen. Diese lassen sich als logische Laufwerke anlegen. Erweiterte Partitionen und deren Unterteilungen werden normalerweise zur strukturierten Aufbewahrung von Dokumenten und Anwendungsprogrammen benutzt.
 
Da im MBR nur Platz für vier Einträge vorhanden ist, kann man höchstens vier primäre Partitionen installieren. Diese Beschränkung lässt sich durch den Einsatz einer erweiterten Partition umgehen. Microsoft-Betriebssysteme erlauben für eine erweiterte Partition die Unterteilung in bis zu 23 logische Laufwerke (Laufwerksbuchstaben D bis Z).
 
Die Aufteilung einer Festplatte in Partitionen kann mehrere Gründe haben:
 
- Ältere Betriebssysteme mit alten Dateisystemen können u.U. eine große Festplatte nicht als Ganzes verwalten. Das Dateisystem FAT16 (Dateizuordnungstabelle) kommt z. B. nicht über 2 GByte hinaus.
 
- bei manchen Dateisystemen wird bei großem Speicherplatz mehr Speicher verschwendet als bei kleinem (dies liegt an einer zu geringen Zahl von anzusprechenden Clustern);
 
- unterschiedliche Betriebs- und Dateisysteme können auf demselben Rechner installiert werden und beeinflussen sich nicht, wenn sie auf verschiedenen Partitionen liegen;
 
- verschiedene Anwender werden durch eigene Partitionen unabhängig voneinander;
 
- schwer wiegende Störungen der Dateistruktur bleiben auf eine Partition beschränkt.
 
TIPP:
 
Dienstprogramme zur Partitionierung wie FDISK.EXE (für DOS/Windows) dürfen nur dann benutzt werden, wenn kein Boot-Manager und auch kein spezieller Disk-Manager (Festplattentreiber) aktiv ist.

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Par|ti|ti|on, die; -, -en [lat. partitio, zu: partiri, ↑Partei] (Fachspr.): Einteilung, Zerlegung (bes. eines Begriffsinhalts in seine Teile).

Universal-Lexikon. 2012.