Pfạnd|lei|he 〈f. 19〉
I 〈unz.〉 gewerbsmäßiges Leihen von Geld gegen Pfand
II 〈zählb.〉 = Leihhaus ● seine Sachen auf die \Pfandleihe bringen
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Pfạnd|lei|he, die:
von der P. leben;
b) Leihhaus:
etw. auf, in die P. bringen.
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Pfandleihe,
Gewährung eines Gelddarlehens gegen Faustpfand (bei beweglichen hinterlegungsfähigen Sachen), Leihhaus.
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Universal-Lexikon. 2012.