Akademik

Pfandleihe
Pfạnd|lei|he 〈f. 19
I 〈unz.〉 gewerbsmäßiges Leihen von Geld gegen Pfand
II 〈zählb.〉 = Leihhaus ● seine Sachen auf die \Pfandleihe bringen

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Pfạnd|lei|he, die:
a) <o. Pl.> gewerbsmäßiges Verleihen von Geld gegen Pfand (1 a):
von der P. leben;
b) Leihhaus:
etw. auf, in die P. bringen.

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Pfandleihe,
 
Gewährung eines Gelddarlehens gegen Faustpfand (bei beweglichen hinterlegungsfähigen Sachen), Leihhaus.

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Pfạnd|lei|he, die: a) <o. Pl.> gewerbsmäßiges Verleihen von Geld gegen ↑Pfand (1 a): [eine] P. betreiben; b) Leihhaus: etw. auf, in die P. bringen.

Universal-Lexikon. 2012.