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Pfand [pf̮ant], das; -[e]s, Pfänder ['pf̮ɛndɐ]:1. Gegenstand, der als Sicherheit, Bürgschaft für eine Forderung dient:
jmdm. etwas als Pfand geben; etwas als Pfand behalten.
2. Geldbetrag, der für Leergut berechnet und bei dessen Rückgabe erstattet wird:
Pfand für etwas bezahlen; auf den Flaschen ist 15 Cent Pfand.
Zus.: Flaschenpfand.
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Pfạnd 〈n. 12u〉
1. Gegenstand, der als Bürgschaft für eine Forderung gegeben wird
2. Geldbetrag, der bei Rückgabe eines geliehenen Gegenstandes zurückgegeben wird (Flaschen\Pfand); Sy Pfandgeld
● ein \Pfand einlösen; ein \Pfand geben; den Ausweis als \Pfand zurücklassen, abgeben [<ahd. pfant; vermutl. <afrz. pan(d) „Tuch, Fetzen“ <lat. pannus „Stück Tuch“, dann „Tuch als Tausch- u. Zahlungsmittel, Pfand“; verwandt mit Pfennig]
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Pfạnd, das; -[e]s, Pfänder [mhd., ahd. pfant, H. u.]:
1.
a) Gegenstand, der als Sicherheit, als Bürgschaft für eine Forderung gilt:
ein P. geben, einlösen;
b) Geldbetrag, der für das Leergut berechnet bzw. erstattet wird:
P. für etw. bezahlen;
ist auf den Flaschen P.? (muss dafür Pfand bezahlt werden?).
2. (geh.) Unterpfand, Beweis, Zeichen für etw.:
jmdm. einen Ring als P. seiner Liebe schenken;
mit etw. ein gutes P. in der Hand haben.
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Pfand
[althochdeutsch pfant, weitere Herkunft unklar], die zur Sicherung einer Verpflichtung dienende Sache; auch das an ihr bestehende Recht (Pfandrecht, Pfändung).
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Pfạnd, das; -[e]s, Pfänder [mhd., ahd. pfant, H. u.]: 1. a) Gegenstand, der als Sicherheit, als Bürgschaft für eine Forderung gilt: ein P. geben, einlösen, auslösen; etw. als P. behalten; b) Geldbetrag, der für das Leergut berechnet bzw. erstattet wird: P. für etw. bezahlen; ist auf den Flaschen P.? (muss dafür Flaschenpfand bezahlt werden?). 2. (geh.) Unterpfand, Beweis, Zeichen für etw.: das ist ein P. meiner Treue; jmdm. einen Ring als P. seiner Liebe schenken; mit etw. ein gutes P. in der Hand haben; etw. als P. zurücklassen; etw. als/zum P. geben.
Universal-Lexikon. 2012.