Akademik

betreiben
ausüben (Gewerbe); nachgehen; forcieren

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be|trei|ben [bə'trai̮bn̩], betrieb, betrieben <tr.; hat:
1.
a) sich bemühen, darauf hinarbeiten, etwas aus-, durchzuführen:
sein Studium, seine Abreise mit Eifer betreiben.
b) als Beruf ausüben:
ein Handwerk, einen Handel betreiben.
Syn.: nachgehen.
2. (einen Betrieb o. Ä.) unterhalten und leiten:
eine Pension, Fabrik betreiben.
Syn.: führen, haben, lenken, verwalten, vorstehen.
3. in Gang, in Bewegung, in Betrieb halten:
eine Maschine mit elektrischem Strom betreiben.
Syn.: antreiben.

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be|trei|ben 〈V. tr. 262; hat
1. sich beschäftigen mit (Studien)
2. leiten, führen (Geschäft)
3. ausüben (Handwerk)
4. vorantreiben, zu beschleunigen suchen, weiterführen (Angelegenheit, Pläne)
5. handhaben, betätigen, antreiben (Maschine)
6. 〈schweiz.〉 zum Zahlen einer Schuld veranlassen
Ackerbau \betreiben; er betreibt einen Handel mit gebrauchten Büchern; eine Liebhaberei \betreiben; können Sie die Lieferung, die Anfertigung nicht etwas (mehr) \betreiben? ● das Fotografieren eifrig \betreiben; eine Lokomotive elektrisch \betreiben; ich habe diesen Sport nicht länger betrieben ● auf mein Betreiben (hin) geht es mit der Sache nun endlich vorwärts; einen Motor mit Benzin \betreiben

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be|trei|ben <st. V.; hat:
1. sich bemühen, darauf hinarbeiten, etw. aus-, durchzuführen; vorantreiben:
einen Prozess, den Umbau b.;
den Abschluss einer Arbeit energisch b.;
auf jmds. Betreiben [hin] (auf jmds. Einflussnahme hin: auf Betreiben der Anwältin wurde er gegen [Zahlung einer] Kaution freigelassen).
2. [beruflich] ausüben:
einen schwungvollen Handel, ein Gewerbe b.;
den Sport als Beruf b.;
Politik b.;
Ü Ursachenforschung b.
3. führen, unterhalten:
ein Lebensmittelgeschäft, ein Lokal b.
4. (Technik) antreiben:
einen Bohrer elektrisch, ein Kraftwerk mit Dampf b.;
ein atomar betriebenes Schiff.
5. (schweiz. Rechtsspr.) zur Zahlung geschuldeten Geldes veranlassen:
einen Schuldner b.;
er wurde für über tausend Franken betrieben.

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be|trei|ben <st. V.; hat: 1. sich bemühen, darauf hinarbeiten, etw. aus-, durchzuführen; vorantreiben: einen Prozess, den Umbau b.; den Abschluss einer Arbeit energisch b.; Die Kommission betrieb diesmal ihre Nachforschungen in großem Stil (G. Vesper, Laterna 41); ... dass eine von ihm geführte Bundesregierung die stufenweise Stilllegung aller Kernkraftwerke b. würde (NZZ 28. 8. 86, 1); *auf jmds. Betreiben [hin] (auf jmds. Einflussnahme hin): Helmcke wurde ... wieder auf freien Fuß gesetzt - auf Betreiben amerikanischer Stellen (Prodöhl, Tod 8). 2. [beruflich] ausüben: einen schwungvollen Handel, ein Gewerbe b.; den Sport als Beruf b.; Politik b.; die Kunst, die ich betreibe (Brot und Salz 28); Die antisemitische Hetze, die von einigen Lehrern ... betrieben wurde (Hilsenrath, Nacht 503); Ü Also gebe ich mich jovial-bescheiden, und wenn der andere darauf nicht eingehen mag, so betreibe ich Selbstbezichtigung (Frisch, Montauk 157); Verbittert saß Berger da und betrieb Ursachenforschung (Kicker 6, 1982, 37). 3. führen, unterhalten: ein Lebensmittelgeschäft, ein Lokal b.; Die Vereine, welche die über 30 Stände betrieben, übertrafen sich selbst (Saarbr. Zeitung 8. 10. 79, 15). 4. (Technik) antreiben: einen Bohrer elektrisch, ein Kraftwerk mit Dampf b.; ein atomar betriebenes Schiff. 5. (schweiz. Rechtsspr.): zur Zahlung geschuldeten Geldes veranlassen: einen Schuldner b.; er wurde für über tausend Franken betrieben.

Universal-Lexikon. 2012.