Akademik

Presbyterialverfassung
Pres|by|te|ri|al|ver|fas|sung 〈f. 20; unz.; evang.-reformierte Kirche〉 Kirchenverfassung, nach der die Gemeinde durch Geistliche u. Presbyter verwaltet wird

* * *

Pres|by|te|ri|al|ver|fas|sung, die (ev. Kirche):
evangelische [reformierte] Kirchenordnung, nach der die Gemeinde kollegial durch Geistliche u. Presbyter[innen] (2) verwaltet wird.

* * *

Presbyterialverfassung,
 
dem reformierten Kirchenverständnis entspringender Typ der Kirchenverfassung, der die Kirchenleitung dem presbyterialen Kollegialorgan der Gemeinde übertrug; findet heute durch Beteiligung der verschiedenen Kollegialorgane am gesamtkirchlichen Handeln seinen Ausdruck.

* * *

Pres|by|te|ri|al|ver|fas|sung, die (ev. Kirche): evangelische [reformierte] Kirchenordnung, nach der die Gemeinde kollegial durch Geistliche u. ↑Presbyter (2) verwaltet wird.

Universal-Lexikon. 2012.