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Prokurator
Pro|ku|ra|tor 〈m. 23
1. 〈im antiken Rom〉 Provinzstatthalter
2. 〈in der Republik Venedig〉 einer der neun höchsten Staatsbeamten, unter denen der Doge gewählt wurde
3. 〈in Klöstern〉 Wirtschaftsverwalter
4. 〈allg.〉 Bevollmächtigter, Sachwalter, Geschäftsträger
[<lat. procurator „Verwalter, Stellvertreter“; zu cura „Sorge“]

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Pro|ku|ra|tor, der; -s, …oren:
1. [lat. procurator] (im Rom der Antike) Statthalter einer Provinz.
2. [(älter) ital. procuratore] (im Mittelalter) einer der neun höchsten Staatsbeamten der Republik Venedig, aus denen der Doge gewählt wird.
3. Vermögensverwalter eines Klosters.

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Prokurator
 
[lateinisch »Verwalter«] der, -s/...'toren,  
 1) allgemein: Bevollmächtigter, Sachwalter.
 
 2) antikes Rom: lateinisch Procurator, in der Kaiserzeit Bezeichnung für Inhaber verschiedener Funktionen: 1) allgemeine Bezeichnung für die Ressortvorsteher unter den kaiserlichen Beamten (»p. Augusti«); 2) Prozessvertreter; 3) Vermögensverwalter; 4) in den Kaiserprovinzen den Statthaltern beigeordnete Beamte, die unmittelbar dem Kaiser unterstanden, auch Statthalter kleinerer Provinzen (von M. Luther als »Landpfleger« übersetzt).
 
 3) Rechtsgeschichte: Prozessvertreter einer Partei in einem gerichtlichen Verfahren, in Deutschland seit dem Ende des 15. Jahrhunderts. Im Unterschied zum Advokaten oblag ihm nicht die rechtliche Beratung der Parteien, sondern die formgerechte Vornahme der Prozesshandlungen. Schon im 16. Jahrhundert verflossen die Grenzen zwischen Prokuratur und Advokatur.
 
 4) Republik Venedig: italienisch Procuratore di San Mạrco [»Prokurator von San Marco«], Titel der neun höchsten Staatsbeamten.

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Pro|ku|ra|tor, der; -s, ...oren [1: lat. procurator; 2: (älter) ital. procuratore]: 1. (im Rom der Antike) Statthalter einer Provinz. 2. (im Mittelalter) einer der neun höchsten Staatsbeamten der Republik Venedig, aus denen der Doge gewählt wird. 3. Vermögensverwalter eines Klosters.

Universal-Lexikon. 2012.