Akademik

Beratung
Konsultation; Besprechung; Supervision; Unterstützung; Mentoring

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Be|ra|tung 〈f. 20
1. das Beraten
2. Erteilung von Rat (Berufs\Beratung, Mütter\Beratung)
3. gemeinsame Überlegung, Besprechung
4. Beratungsstelle

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Be|ra|tung, die; -, -en [Subst. zu: beraten]:
1.
a) Erteilung eines Rates od. von Ratschlägen:
fachärztliche B.;
b) Besprechung, Unterredung.
2. Auskunft (2), Beratungsstelle.

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I
Beratung,
 
Recht: 1) Prozessrecht: das zur Vorbereitung und zum Fällen einer gerichtlichen Entscheidung einzuhaltende Verfahren, an dem nur die zur Entscheidung berufenen Richter (einschließlich der ehrenamtlichen) mitwirken dürfen. Die Beratung wird vom Vorsitzenden geleitet. Über ihren Inhalt haben die Teilnehmer nach außen Schweigen zu bewahren (Beratungsgeheimnis). Die am Schluss der Beratung zu treffende Entscheidung ergeht in der Regel mit der absoluten Mehrheit der Stimmen (§§ 192 ff. Gerichtsverfassungsgesetz). 2) bürgerliches Recht: Raterteilung.
II
Beratung,
 
eine Hilfeleistung, bei der (im Gegensatz zu den meist verhältnismäßig einfachen gelegentlichen Ratschlägen im Alltag) der umfassende Versuch gemacht wird, einem oder mehreren Menschen (etwa einer ganzen Familie) bei der Bewältigung von gesundheitlichen, erzieherischen, seelischen oder schulischen Problemen zu helfen.
 
Je nach Art der jeweiligen Schwierigkeiten spricht man von Erziehungsberatung, Bildungsberatung, Frühberatung, Drogenberatung und dergleichen. Bei der Beratung ist der jeweilige Fachspezialist ein kompetenter Gesprächspartner. Dennoch soll dem Ratsuchenden für seine Entscheidungen ein großer Freiraum gelassen werden.
 
Es gibt eine Vielzahl von Beratungsstellen, die - wiewohl vielfach personell unterbesetzt - Ratsuchenden ihre Hilfe anbieten, so z. B. Erziehungs- und Bildungsberatungsstellen. Auch die Berufsberatung ist in diesem Zusammenhang zu nennen.

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Be|ra|tung, die; -, -en [Subst. zu: beraten]: 1. a) Erteilung eines Rates od. von Ratschlägen: fachärztliche B.; die B. kostet 45 DM; b) Besprechung, Unterredung: Die -en zogen sich tagelang hin; Das Gericht zieht sich zur B. zurück (Ziegler, Labyrinth 311). 2. Auskunft (2), Beratungsstelle: Als die Frau eines Tages in der B. erschien, ... (Ruthe, Partnerwahl 69).

Universal-Lexikon. 2012.