Punk|ta|ti|on 〈f. 20〉
1. 〈Rechtsw.〉 Vorvertrag, vorläufige Festlegung (eines Vertrages) in den wichtigsten Punkten
2. 〈Sprachw.〉 Kennzeichnung der Vokale in Schriften, die ohne Vokale geschrieben werden, z. B. in der hebräischen Schrift, durch Punkte unter (auch über) den Konsonanten
[Neubildung zu Punkt]
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Punk|ta|ti|on, die; -, -en:
1. (Rechtsspr.) rechtlich nicht bindender Vorvertrag, Vertragsentwurf.
2. (Sprachwiss.) Kennzeichnung der Vokale im Hebräischen durch Punkte u. Striche unter u. über den Konsonanten.
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Punktation
[zu mittellateinisch punctare »Einstiche machen«] die, -/-en,
1) bürgerliches Recht: eine nicht bindende Abrede im Hinblick auf einen demnächst abzuschließenden Vertrag.
2) Sprachwissenschaft: Kennzeichnung der Vokale im Hebräischen durch Punkte und Striche über oder unter den Konsonanten.
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Punk|ta|ti|on, die; -, -en: 1. (Rechtsspr.) rechtlich nicht bindender Vorvertrag, Vertragsentwurf. 2. (Sprachw.) Kennzeichnung der Vokale im Hebräischen durch Punkte u. Striche unter u. über den Konsonanten.
Universal-Lexikon. 2012.